Im Rechtsstreit mit Ihrer Institution wegen Festlegung von Blockzeiten, erließ das Sozialgericht Karlsruhe, Aktenzeichen S 5 KR 909/20, am 23.07.2020 den Gerichtsbescheid zur Zahlung des ausstehenden Krankengeldes an mich als Klägerin wegen rechtswidriger willkürlicher Festsetzung der Beendigung einer Blockfrist. Der Rechtsakt dürfte inzwischen Rechtskraft erlangt haben, trotzdem weigert sich Ihre Institution das Krankengeld das durch Rechtsprechung zustehende Krankengeld auszuzahlen.
Datum der letzten Feststellung 26.09.20
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27-09-2020 um 20:17 Uhr
Die Beschwerde wurde per E-Mail an IKK classic weitergeleitet. Mehr erfahren.
27-09-2020 um 20:17 Uhr
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Antwort von IKK classic
28-09-2020 um 09:18 Uhr
Guten Tag Frau ******, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bedauern, dass Sie unzufrieden mit unserem Service sind. Gerne kümmern wir uns um Ihr Anliegen und nehmen Kontakt mit der Fachabteilung auf.
Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Vielen Dank!
Ihre IKK classic
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
13-10-2020 um 07:46 Uhr
Problem ungelöst
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Kundenservice NoteNEIN
Weiterempfehlung?
dazu gibt es wohl nichts zu sagen, wenn seid Jan 20 das Krankengeld aussteht obwohl es mir zusteht, ich noch Unkosten von 400 € habe, nur weil ein Sachbearbeiter Willkür betreibt, einen Kunden immer wieder telefonisch belästigt und einschüchtert seine Arbeit nicht Ordnungsgemäß macht. Gerichtskosten für mich ca. 400 € und das selbe für die Krankenkasse, was die Allgemeinheit zahlen muss, sowas ist Veruntreuung. Sowas nennt man Mitgliederfreundlich, leider kann ich nicht aus der Kasse austreten, da ich 18 Monate gebunden bin.
IKK classic nicht zu empfehlen, Mitgliederfeindlich, Abzocke. 13 Okt. 20
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