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Reklamationen & Beschwerden (80)

Unzufriedene Verbraucher teilen Ihre Reklamationen und Beschwerden mit Immergrün Energie. Lese echte Kundenerfahrungen und schaue wie das Unternehmen auf öffentliche Kritik reagiert und die Probleme seiner Kunden löst.

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Immergrün Energie Guthaben aus abgerechneten Vertrag nicht ausbezahlt!

Sehr geehrte Damen und Herren, Ihrer gesetzlichen Verpflichtung das Guthaben i.H.v. 489,03€ aus meinem Vertrag 21710011965 zurückzuzahlen sind Sie bis heute nicht nachgekommen. Die Schlussabrechnung RES01372957 datiert auf den 25.02.2019 und wurde mir erst nach Aufforderung am 16.01.2020 per email übermittelt. Ich fordere Sie hiermit auf o.g. Guthaben bis zum 24.01.2020 auf das Ihnen bekannte Konto zu überweisen. Sollte ich keinen Zahlungseingang verbuchen können, werde ich rechtliche Schritte gegen Sie einleiten. Hochachtungsvoll ****** ******

Immergrün Energie Rechnungsgutschrift

Meine Gas Endabrechnung habe ich am 09/12/2019 erhalten mit einem Guthaben von 228€. Bis heute ist kein Geld bei mir eingegangen (Schlussrechnung Rechnungs-Nr.: RN01767928). Wie kann das sein, trotz klarer Gesetzesgrundlage, dass Guthaben umgehend zu erstatten ist?

Immergrün Energie Verbrauchsabrechnung 2018/ 2019 - Strom - Kundennummer 25507H1266

Zählerstand 01.01.2018 33.524,8 kwh - 31.12.2018 36.342,0 kwh Zählerstand 01.01.2019 35.747,0 kwh - 31.12.2019 37.950,0 kwh Ich habe die Rechnung von 2019 per Mail am 08.01.2020 reklamiert und um eine Neuberechnung gebeten, denn es kann nicht sein, dass ich 595 kwh nochmal bezahlen soll, obwohl diese mit der Rechnung 2018 schon beglichen wurden. Die Anwort per Mail vom 13.01.2020, die Prüfung hat ergeben, dass alles korrekt sei. Dem stimme ich nicht zu und bitte um Prüfung und Neuberechnung.

Immergrün Energie Keine Abrechnung / Keine Auszahlung Sofort- und Neukundenbonus

Folgende Punkte wurden während/nach Vertragsende (20.04.18-19.04.19) von Immergrün nicht durchgeführt: - Keine Auszahlung des Sofortbonus in Höhe von 120 EUR - Keine Abrechnung nach Ende der Vertragslaufzeit - Keine Auszahlung des Neukundenbonus in Höhe von 15% da keine Abrechnung erfolgte. Es wurden lediglich die Abschlagszahlungen über das Lastschriftverfahren eingezogen (12 x 107 EUR = 1.284 EUR). Hiermit fordere ich die Firma Immergrün auf, den Sofortbonus (120 EUR) auszuzahlen. Ebenfalls fordere ich die Firma Immergrün auf die Abrechnung durchzuführen. Der Zählerstand am 19.04.2019 wurde mit einem Zählerstand von 18.203 kWh gemeldet. Damit ergibt sich ein Verbrauch in Höhe von 3.619 kWh. Daraus ergibt sich ein Guthaben in Höhe von 135,33 EUR. Desweiteren fordere ich die Firma Immergürn auf, den Neukundenbonus in Höhe von 15% auszubezahlen. Dieser beläuft sich auf 162,09 EUR (15% auf 1.080,63 EUR). Die Höhe der Gesamtforderung beläuft sich damit auf 417,42 EUR. Auf Emails an service@immergruen-energie.de erhalte ich leider keine Antwort.

Immergrün Energie Guthaben nicht ausgezahlt

Schlussrechnung über ein Jahr Stromverbrauch bis 11.4.2019 kam am 1.7.2019. Ein Guthaben über mehr als 488 Euro werde mir auf das ihnen bekannte Konto gutgeschrieben. Bis zum heutigen 10.12.19 noch immer kein Zahlungseingang.

Immergrün Energie Feststellungsklage anstatt Neukundenbonus!

Ich habe am 21.06.2017 über Check 24 einen Stromvertrag „Spar Paket Plus“ bei Immergrün abgeschlossen. Ich wurde im Rahmen dieses Sondervertrages mit Strom in einem Tarif mit 25 % Neukundenbonus (561, 75 EUR), an derselben Abnahmestelle mindestens 12 Monate in demselben Tarif beliefert und habe meine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt. Nach der Kündigung in 2018 habe ich eine Abschlussrechnung erhalten, die zwar ein Guthaben auswies, jedoch den Neukundenbonus nicht. Daraufhin habe ich Immergrün angeschrieben und nach dem Neukundenbonus gefragt. Am 11.10.2018 erhielt ich die Antwort, dass mir aufgrund eines angemeldeten Gewerbes der Neukundenbonus nicht zustünde. Wie viele andere Kunden auch, habe ich mich auf folgende Vertragsbedingungen berufen: In Ziffer 2, Abs. 2 der ergänzenden Vertragsbedingungen steht: „(2) Soweit bei Privatkundentarifen die Gewährung eines prozentualen Bonus vereinbart worden ist, wird der Bonus nur Kunden gewährt, die im Energieliefervertrag genannte Abnahmestelle als Verbraucher i.S.d. §13 BGB nutzen." Der §13 des BGB besagt: „Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. “ Da ich den Vertrag als Privatperson abgeschlossen habe und kein angemeldetes Gewerbe habe, bin ich meiner Ansicht nach Verbraucher i.S.d. §13 BGB. Das Gewerbe ist auf meine Frau angemeldet, die jedoch einer Vollzeitanstellung nachgeht und somit keine Zeit für das Betreiben des Gewerbes mehr hat. Ich habe mehrfach versucht, Immergrün zu erklären, dass sich der Stromverbrauch aus dem Verbrauch einer vierköpfigen Familie, aus regelmäßigem Saunabetrieb, aus der Aufladung eines Elektroautos, welches täglich privat genutzt wird sowie aus der Aufladung eines Elektrorollers ergibt. Sie sind jedoch nicht darauf eingegangen. Im Übrigen musste ich auch die Auszahlung des Guthabens anmahnen. Am 15.10.2019 (über 1 Jahr später!) erhielt ich dann vom Amtsgericht eine Feststellungsklage. In der 47-seitigen Klage wird mehrfach auf Ziffer 2, Abs. 2 der ergänzenden Vertragsbedingungen verwiesen und mir unterstellt, dass ich ein Kaufmann im Sinne des HGB wäre, obwohl das Gewerbe nachweislich (Handelsregister) auf meine Frau angemeldet ist. Das Amtsgericht hat bestätigt, dass das Gewerbe nachweislich nur auf meine Frau angemeldet ist, aber dennoch muss ich nun beweisen, die Abnahmestelle nicht gewerblich genutzt zu haben. Sollte ich das nicht beweisen können, schlägt das Amtsgericht folgenden Vergleich vor: Ich erhalte nur 8% des Neukundenbonus und soll zusätzlich 2/3 der Kosten des Rechtsstreites bezahlen, obwohl ich ihn nicht eröffnet habe! Durch den Wegfall des Neukundenbonus ergibt sich ein extrem hoher Strompreis, der niemals zum Abschluss des Vertrages geführt hätte. Ich finde die Vorgehensweise, einfach einen Rechtsstreit zu eröffnen, ohne diesen vorher anzukündigen und dadurch auch noch Zusatzkosten zu generieren, extrem kundenunfreundlich, so dass ich diesen Stromanbieter keinesfalls weiterempfehlen kann.

Immergrün Energie Versteckte Erhöhung des Grundpreises von 8,04€ auf 37€

Sehr geehrter Energielieferant, ich habe die Abrechnung für das letzte Jahr erhalten und erfreulicherweise ist ein Guthaben ausgewiesen. Dennoch erhöhte sich der zukünftig zu zahlende Abschlag. Auf meine Nachfrage erhielt ich zunächst keine Antwort erst nach nochmaliger Nachfrage wurde mir Kommentarlos eine Werbeschreiben zugeschickt welches ich im April erhalten haben soll. In diesem wird mir ein völlig unattraktives Vertragsangebot gemacht mit Verdopplung des Grundpreises und einem erhöhten Arbeitspreises und einer Vertragslaufzeit von 24 statt 12 Monaten. Auf der zweiten Seite in einem langen Text über die Günstigen Gaspreise der versteckte Hinweis auf die Erhöhung des Grundpreises von 8,04€ auf 37€.

Immergrün Energie Keine Abschluszahlung durch immergrün Gas

I'm März 2019 wechselte ich Gasanbieter und kündigte durch Check24. Email Anfragen bezüglich der Schluss Rechnung wurden nur Elektronisch beantwortet. Mit dem Hinweis wir hoffen das wir helfen konnten. Auch tel. konnte man nicht helfen. Kd. Nr. auf meinem Vertrag sei falsch. Auch Check24 bekommt keine Antwort von immergrün. Also Vorsicht Betrüger am Werk!!

Immergrün Energie Gutschrift wurde nicht ausgezahlt

endabrechnung nicht ausgezahlt gutschrifsnummer 1574768 über 332;52€ vom08.07.2019 Küdigungsbestätigung 18962581 die kuendigungsbestäetigung wurde an meine emailadresse geschickt. Meine emailebeschwerde wurde nicht beantwortet.

Immergrün Energie Kündigung wurde nicht akzeptiert trotz rechtzeitiger Kündigung

Trotz nachweislich rechtzeitiger Kündigung wird meinem neuen Lieferanten (Rhenag Rheinische Energie) eine Kündigung erst 1 Jahr später bestätigt. Laut Vertrag ist eine Kündigung bis 6 Wochen vor Vertragsende möglich, danach erfolgt eine Verlängerung um 12 Monate. Vertragsende ist der Montag 30.09.19 (Vertragsbeginn: 01.10.18) . Sechs Wochen früher wären als letzter Termin der 19.08.19. Mein neuer Stromanbieter hat die Kündigung nachweislich am 13.08.19 an Immergrün geschickt. Wie komfortabel das heutzutage die Post 1 Woche für die Zustellung benötigt und zufällig die Kündigung pünktlichst am 20.09.19 (genau einen Tag zu spät) bestätigt wird. Von daher bin ich absolut davon überzeugt, dass die Kündigung mit Absicht so lange verschleppt wurde. Schließlich verdienen Sie an dem neuen Tarif fürstlich. (Alt: 23,76Cent /kWh Neu: über 32 Cent/kWh). Steigerungen der Grundgebühr noch gar nicht berücksichtigt. Das ganze scheint mir sittenwidrig oder mit was für eine Begründung sollen die Strompreise um fast 10 Cent steigen?! Inflation? EEG-Umlage? Ich lache mich tot! Sollte diese Reklamation keine Wirkung zeigen, werde ich mich beim neuen Anbieter erkundigen, in welcher Form die Kündigung übermittelt wurde (Post, E-Mail -> zulässig seit einem Gerichtsurteil von 2016 oder Fax). Den Rest kann sich jeder selber denken.

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