20197565 Rückzahlung Anzahlung für NCL Dawn

  • Ungelöst
  • 08 Okt 2020
  • #128755
  • 394
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Erstattung der Anzahlung von 1121,05 €.
Diese Aufforderung besteht bereits seit dem 20. August dieses Jahres.
Seitdem keine Reaktion seitens der Firma.
Falls diese insolvent ist, möchte ich Nachricht, ob ich den Sicherungsschein bei der R+V Versicherung einsetzen kann.

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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

01-11-2020 um 18:36 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Absolut katastrophal!
Kreuzfahrtsafari behauptet, sie wären gegenüber der Fa. Reisedienst Kaiser nur Vermittler, nicht aber Veranstalter der Reise gewesen, und daher seien Ansprüche nur an den Reisedienst Kaiser in Zwickau zu richten.
Diese wiederum sagen, die besagte Reise NCL Dawn 06.09. - 13.09. 2020 sei niemals von Ihnen angeboten worden und Kreuzfahrtsafari habe meine Anzahlung hierfür über 1.121,05 € auch nicht an sie weitergeleitet.
Ferner sei der Sicherungsschein auch rechtswidrig auf den Reisedienst Kaiser ausgestellt worden.
Und was ist jetzt tun? Klagen ist wohl die einzige Möglichkeit.
Wie in den Foren zu lesen, gibt es eine große Vielzahl gleichartiger Beschwerden.

11-12-2020 um 09:47 Uhr


Sehr geehrter Herr ******,
leider kommt es in seit geraumer Zeit zu massiven Problemen mit dem Reiseveranstalter:

Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH
Lengenfelder Str. 155
D-08064 Zwickau

Hierzu stellen wir fest:
Das Bestreiten der Veranstaltertätigkeit durch Herrn Gunter Kaiser bzw. Herrn Giovanni Kaiser, wie in uns vorliegenden Schreiben entnehmbar, mag angesichts der derzeitigen Corona-bedingten Belastungen der Reisebranche wirtschaftlich nachvollziehbar sein, ist indes rechtlich nicht haltbar. Die Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH ist und bleibt der Reiseveranstalter und damit zur Rückzahlung des Reisepreises verpflichtet; wir sind lediglich als Vermittler aufgetreten.

Erst im April 2020 wurde die beschriebene Zusammenarbeit durch uns mit Kündigungsschreiben vom 24.04.2020 durch unsere Rechtsanwältin beendet. Ab diesem Zeitpunkt erfolgte keine Vermittlungstätigkeit der KreuzfahrtSafari GmbH für die Reisedienst Gerhard Kaiser GmbH.
Kündigungsschreiben der Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH vom April und September 2019, die der Reiseveranstalter Ihnen nunmehr vorlegt, sind uns seinerzeit nicht zugegangen und damit rechtlich unwirksam. Wir können nicht ausschließen, dass diese Schreiben erst nachträglich angefertigt worden sind.

Die Stellung der Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH als Reiserveranstalterin der Kreuzfahrtpauschalreise ist aus den Reiseunterlagen ,insbesondere aus der Reisebestätigung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Sicherungsschein ersichtlich. So ist der Sicherungsschein auf die Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH ausgestellt. Er verkörpert das Vorliegen einer Insolvenzversicherung. Die Insolvenzversicherung ermöglicht es Reisenden im Falle der Insolvenz seine Ansprüche auf Erstattung geleisteter Zahlungen im Rahmen eines Pauschalreisevertrags direkt gegen den Versicherer geltend zu machen. Die Absicherung im Insolvenzfall betrifft nur den aufgeführten Reiseveranstalter, hier die Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH, nicht aber die Absicherung einer Insolvenz der Reisevermittlerin, d.h. KreuzfahrtSafari.

Wir entschuldigen uns ausdrücklich für die Unannehmlichkeiten.

Für Fragen zum oben genannten Thema steht Ihnen unsere Rechtsabteilung per Mail unter kontakt@kreuzfahrtsafari.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
KreuzfahrtSafari GmbH

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Kreuzfahrt Safari
Zufriedenheitsindex: n.d.

„n.d.“ (nicht definiert) bedeutet dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, damit ein Zufriedenheitsindex errechnet werden kann.

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