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Reklamationen & Beschwerden (96)

Unzufriedene Verbraucher teilen Ihre Reklamationen und Beschwerden mit Kreuzfahrt Safari. Lese echte Kundenerfahrungen und schaue wie das Unternehmen auf öffentliche Kritik reagiert und die Probleme seiner Kunden löst.

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Kreuzfahrt Safari Rückerstattung der Anzahlung

Alles, was Sie gebetsmühlenartig wiederholen, ist nicht mein Problem. Ich habe die Anzahlung jönur an Sie gezahlt. Mein Anwalt wird jedenfalls nicht locker lassen.

Kreuzfahrt Safari Rückzahlung unseres Reisepreises von 2.134,00 Euro

Reisevertrag KS 20209322 vom 13.1.2020, Wir möchten Sie bitten uns nun endlich den o.g. Reisepreis zurück erstatt. Im Schreiben vom 4.9.20 schreiben Sie uns, das Sie nicht der richtige Anprechpartner sind. Aber Hallo ,wir haben mit Ihnen :Kreuzfahrtsafari.de den Vertrag geschlossen. Sie haben uns nie mitgesteilt ,. das Sie nicht der Reiseveranstalter sind. Das kann man nicht verstehen. Wir fordern Sie auf, uns den gezahlten Reisepreis ,an Sie , zurück zu zahlen. Oder Schenken Sie den Urlaubern reinen Wein ein. Annette Mahr und ****** ******

Kreuzfahrt Safari Ich will meine Reise-Anzahlung zurück

Im Februar 2020 habe ich für meine Ehefrau und mich beim Reiseveremittler KreuzfahrtSafari (KS) eine Flug-/Schhiffsreise vom 12. bis 29. 11 2020 nach Dubai gebucht und nach Erhalt der Reisebestätigung und Rechnung die Anzahlung in Höhe von 1.198,80 € überwiesen. Am 14. 9. 2020 teilte mir eine KS-Mitarbeiterin auf meine Anfrage fernmündlich mit, dass die Reise nicht stattfinden werde. Die Mitarbeiterin erfragte zugleich meine Bankverbindung für die Rücküberweisung der Anzahlung. Da die Zahlung nicht erfolgte, setzte ich eine letzte Frist bis zum 30. 11. und kündigte die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens nach erfolglosem Fristablauf an. Ich erhielt jedoch statt einer Zahlung, ein Schreiben des KS-Geschäftsführers, Herrn ****** ******, mit dem Hinweis, dass nicht KS als Vermittler der Reise, sondern der Reisedienst Gerhart Kaiser aus Zwickau als Veranstalter für die Rückzahlung zuständig sei. Ich kopierte das Schreiben und fügte es meinem an den Reisedienst Kaiser gerichteten Rückzahlungsantrag bei. Mit Schreiben vom 30. 11. 2020 teilt mir Kaiser mit, dass zum Zeitpunkt der Buchung bereits kein Vertragsverhältnis mehr mit KS bestand und dass die Reise von dort weder veranstaltet noch angeboten wurde. Auch der Sichrungsschein der R+Versichrung wurde von KreuzfahrtSafari unrechtmäßig verwendet. Zu erwähnen wäre noch, dass nach den AGB der KS, Ziff. 9.1. meine Ansprüche innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber KreuzfahrtSafari geltend zu machen sind.

Kreuzfahrt Safari Weigerung der Reisekosten-Rückzahlung nach Corona Absage

Ich habe am 02.03.2020 beim Reisevermittler Kreuzfahrtsafari GmbH die Pauschalreise Kreuzfahrt Mittelmeer Ost gebucht. Dieser hat mir die ausgestellte Rechnung über 1.398,-- mit einem gültigen Sicherungsschein für Pauschalreisen der R+V Allgemeine Versicherung AG übermittelt. Den Reisepreis habe ich am 16.03.2020 an Kreuzfahrtsafari GmbH ùberwiesen. Kreuzfahrtsafari hat mich am 08.04.2020 telefonisch über die coronabedingte Absage der Reise informiert und zugesagt sie wùrde sich um die Rückzahlung kümmern. Wegen personeller Unterbesetzung infolge Coronaeinschränkungen würde dies eine længere Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen. Monatelang wurde ich mehrfach telefonisch und schriftlich mit falschen Informationen vertröstet, wie "die Buchhaltung brauche länger, die Rückzahlung wurde für Anfang Juni zugesagt, später die Abwicklung dauere bis zu 150 Tage etc". Erst mit Schreiben vom 30.11.2020 hat Kreuzfahrtsafari lapidar erklärt sie währe für die Rückzahlungsabwicklung doch nicht zuständig und ich solle mich an den Reiseveranstalter Reisedienst Kaiser GmbH wenden. Da der Reiseveranstalter Reisedienst Kaiser GmbH wegen Insolvenz nicht erreichbar ist, habe ich mich wegen der Rückzahlungsforderung an den Aussteller des Sicherungsscheins, den Kundengeldabsicherer R+V Versicherung AG, gewandt. Diese verweigert nun mit fadenscheinigen, auf Vermutungen, ohne Sachbeweise beruhenden Begründungen, ihre gesetzliche Rückzahlungsverpflichtung aus dem rechtsgültigen ausgestellten  Reisesicherungsschein. Faktenwidrig behauptet sie KreuzfahrtSafari wære in keinem Vertragsverhæltnis mit dem im Sicherungsschein genannten Reisedienst Kaiser GmbH gestanden, somit wäre dieser nicht der Reiseveranstalter gewesen und der Reisesicherungsschein wäre unberechtigt ausgegeben worden. Dieser Argumentation stehen bestätigte Angaben des Reisevermittlers KreuzfahrtSafari entgegen. Sowohl in den Reiseunterlagen, wie in der Korrespondenz mit Kreuzfahrtsafari wird das Vertragsverhältnis zwischen Reisevermittler- und die Reiseveranstalter in der streitgegenstændlichen Reise wie folgt beschrieben. Zum Zeitpunkt der Buchung hætte es ein bestehendes Vertragsverhältnis mit Reisedienst Kaiser als Reiseveranstalter gegeben. Der Sicherungsschein wäre somit rechtmäßig ausgegeben worden. Weitere angeführte Beweise: in den Reiseunterlagen und in der Fußzeile der Rechnung ist Reisedienst Kaiser GmbH ebenfalls als Reiseveranstalter angeführt. Da die Ablehnung der Erstattung somit keine sachliche Grundlage hat, missachtet der Kundengeldabsicherer folglich die strengen Kundengeldsicherungsgesetze des Paragraph 651r für Pauschalreisen des bürgerlichen Gesetzbuches und auch die Richtlinien (EU) 2015/2302 des europäischen Parlaments und des Rates über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen. Da die Reise bei Kreuzfahrtsafari gebucht und die Zahlung an diese entrichtet wurde, haftet diese laut ihren AGB Absatz 9.1 im Nichteinbringungsfall gleichfalls für nicht vertragsmäßige Erbringung der Reiseleistung. Es besteht der Verdacht, dass alle Beteiligten, sowohl das vermittelnde Reisebüro (unklare Vertragsbeziehungen, Betrugsverdacht), als auch der Reiseveranstalter (Insovenz), und letztlich die Reiseversicherung (Ablehnung lediglich begrùndet mit Vermutungen), sich rechtswidrig ihrer gesetzlichen Verantwortung auf Erstattungszahlung entziehen wollen. Dies widerspricht den Konsumentenschutzgesetzen, wonach sich Pauschalreisekunden auf die gesetzlichen Kundengeldabsicherungsvorkehrungen verlassen können müssen und der Zugang zum Recht nicht unbegründet erschwert werden darf.

Kreuzfahrt Safari Keine Rückerstattung der Anzahlung

Reise 2960-MSV Meraviglia - Aufbruch in die neue Welt vom 05.09.2020 bis 23.09.2020 - Am 06.08.2020 wurde uns per Mail mitgeteilt, dass unsere Reise mit oben genannter Buchungsnummer nicht stattfinden kann und die Reise storniert wird. Grund ist die weltweite Corona-Pandemie. KreuzfahrtSafari hat demzufolge den Rücktritt des Vertrages erklärt. Als Antwort auf unsere Mail vom 25.08.2020 mit der Bitte um Rückerstattung wurden wir per Mail vom 26.08.2020 mit langer Bearbeitungszeit von bis zu 12 Wochen vertröstet. Diese sind nun längst verstrichen. Auf unsere erneute Mail vom 22.11.2020, in der wir um Rückzahlung baten, schreibt uns KreuzfahrtSafari per Mail am 23.11.2020, dass nun plötzlich die Firma Reisedienst Gerhard Kaiser GmbH zuständig sei. KreuzfahrtSafari hat den Vertrag im Namen der Firma Reisedienst Gerhard Kaiser GmbH unberechtigt erstellt und ohne Vollmacht gehandelt, da zwischen den Unternehmen keine Geschäftsbeziehung mehr besteht. Somit handelt es sich um einen Betrugsfall. Nach Rücksprache mit der Verbraucherzentrale Berlin wurde uns das auch so bestätigt. Die Reise wurde bei KreuzfahrtSafari GmbH gebucht und die Anzahlung an diese entrichtet. Demzufolge sind unsere Ansprüche gegenüber KreuzfahrtSafari GmbH geltend zu machen. Zudem steht laut deren AGB Absatz 9.1. KreuzfahrtSafari GmbH für nicht vertragsgemäße Erbringung von Reiseleistungen ein. Im Hinblick auf die Reise haben wir am 31.10.2019 bereits eine Anzahlung geleistet. Wir fordern KreuzfahrtSafari auf, die Anzahlung bis zum 11.12.2020 zu erstatten. Andernfalls sehen wir uns gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten. Es wäre sinnvoll, diese zusätzlichen Kosten zu vermeiden.

Kreuzfahrt Safari Abzoge ohne Skrupel

Hallo liebe Kreuzfahrtschwärmer ! Wie lange schaut die Justiz bei den betrügerischen Machenschaften dieser Firma noch zu. das kann doch nicht wahr sein das man diesen Herrschaften nicht das Handwerk legen kann. Oder wäre es besser diesen Skrupellosen Abzogern einen Besuch ab zu statten. Solange aber kein gerichtliches Urteil gesprochen wurde gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

Kreuzfahrt Safari Reisepreis wird nicht Erstattet.

Die Reise wurde 27.06.2019 gebucht und bezahlt. Kurz vor dem Reisetermin am 31.03.2020 wurde die durch Kreuzfahrtsafari wegen Covid-19 abgesagt . 2318-MSC Lirica-Träume aus 1001 Nacht .Route 03. Seit dem versuche ich dem Kaufpreis zurück zu bekommen, ohne Erfolg. Sollte von euch in kürzeren Zeit keine Rückmeldung kommen bin ich leider gezwungen meinen Rechtanwalt einzuschalten. mit freundlichen Grüßen.

Kreuzfahrt Safari MSC Storno kein Geld zurück

Hallo unsere ausgefallene Kreuzfahrt im März 2020 haben wir umgebucht auf März 2021 leider hat MSC die Route und das Schiff ende Juli geändert und wir darauf hin unser sonder kündigungsrecht in anspruch und haben die Kreuzfahrt storniert leider bis heute keine erstattung

Kreuzfahrt Safari Storno: nach 8 Monaten keine Erstattung

Email von <kontakt@kreuzfahrtsafari.de> 13.03.2020: Mitteilung der Absage der Reise von MSC sowie Erstattung. Email von <info@kreuzfahrtsafari.de> 23.07.2020: an MSC verwiesen. Nach 8 Monaten noch immer keine Erstattung!

Kreuzfahrt Safari Storno: Erstattung

Email von <kontakt@kreuzfahrtsafari.de> 13.03.2020: Mitteilung der Absage der Reise von MSC sowie Erstattung. Email von <info@kreuzfahrtsafari.de> 23.07.2020: an MSC verwiesen. Nach 8 Monaten noch immer keine Erstattung!

n.d.

Zufriedenheitsindex

Total Reklamationen 96

„n.d.“ (nicht definiert) bedeutet dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, damit ein Zufriedenheitsindex errechnet werden kann.

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