Ich habe am 24.März 2019 einen Flug bei Laudamotion für meinen Partner und mich nach Kreta gebucht. Während der Buchung erfolgte kein Hinweis, dass für den Flughafen-Check-in hohe Kosten verrechnet werden. Die Bezahlung in der Höhe von EUR 110,00 am 11. August 2019 erfolgte von mir vorbehaltlich der rechtlichen Klärung und Rückforderung. Wie die Gerichte feststellten (OGH 8 Ob 107/19x und OLG Wien 2 R 66/20w), wurde diese Gebühr von Laudamotion zu Unrecht verlangt. Zumal bei mir nachweislich der Online-Check- In auch nicht funktionierte (davon existiert ein Screenshot als Beweis, der Laudamotion ebenso per Einschreiben zugesetzt wurde).
Seit Dezember 2021 habe ich bereits zwei eingeschriebene Schreiben an Laudamotion gesendet und angemessene Fristen zur Rückzahlung der Check-In Kosten gesetzt. Laudamotion hat auf keines dieser Schreiben reagiert und die Fristen verstreichen lassen.
Sollte der Betrag in Höhe von EUR 110,00 nicht baldigst auf mein Konto einlagen, sehe ich mich gezwungen Mahnklage einzureichen, zumal Laudamotion höchstgerichtliche Judikatur mit diesem Verhalten ignoriert.
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11-02-2022 um 19:13 Uhr
Die Beschwerde wurde per E-Mail an Laudamotion weitergeleitet. Mehr erfahren.
Antwort des Verbrauchers
24-02-2022 um 18:21 Uhr
LAUDAMOTION wird es hierzu eigentlich eine Antwort bzw. irgend eine Art von Kontakt Ihrerseits geben? Sieht so Ihr Kundenservice aus?
Antwort des Verbrauchers
20-03-2022 um 22:44 Uhr
Wo ist die Antwort?
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