Laudamotion verweigert Rückzahlung von ungerechtfertigten Check-In Gebühren

  • 11 Feb 2022
  • #349424
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Ich habe am 24.März 2019 einen Flug bei Laudamotion für meinen Partner und mich nach Kreta gebucht. Während der Buchung erfolgte kein Hinweis, dass für den Flughafen-Check-in hohe Kosten verrechnet werden. Die Bezahlung in der Höhe von EUR 110,00 am 11. August 2019 erfolgte von mir vorbehaltlich der rechtlichen Klärung und Rückforderung. Wie die Gerichte feststellten (OGH 8 Ob 107/19x und OLG Wien 2 R 66/20w), wurde diese Gebühr von Laudamotion zu Unrecht verlangt. Zumal bei mir nachweislich der Online-Check- In auch nicht funktionierte (davon existiert ein Screenshot als Beweis, der Laudamotion ebenso per Einschreiben zugesetzt wurde).
Seit Dezember 2021 habe ich bereits zwei eingeschriebene Schreiben an Laudamotion gesendet und angemessene Fristen zur Rückzahlung der Check-In Kosten gesetzt. Laudamotion hat auf keines dieser Schreiben reagiert und die Fristen verstreichen lassen.

Sollte der Betrag in Höhe von EUR 110,00 nicht baldigst auf mein Konto einlagen, sehe ich mich gezwungen Mahnklage einzureichen, zumal Laudamotion höchstgerichtliche Judikatur mit diesem Verhalten ignoriert.

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11-02-2022 um 19:13 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Laudamotion weitergeleitet. Mehr erfahren.

24-02-2022 um 18:21 Uhr


LAUDAMOTION wird es hierzu eigentlich eine Antwort bzw. irgend eine Art von Kontakt Ihrerseits geben? Sieht so Ihr Kundenservice aus?

20-03-2022 um 22:44 Uhr


Wo ist die Antwort?

3
Laudamotion
Zufriedenheitsindex: n.d.

„n.d.“ (nicht definiert) bedeutet dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, damit ein Zufriedenheitsindex errechnet werden kann.

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