Zimmer nicht wie gebucht bestätigt

  • 01 Jul 2023
  • #510089
  • 162
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Sehr geehrter Herr Windeck,

wir haben folgende Reise gebucht:

Von: Ltur Sales Team <angebot@ltur.de>
Gesendet: Sonntag, 16. April 2023 18:03
An: U.****** <uehr-mgn@gmx.de>
Betreff: Re: Flugreise nach Cala Millor [a5a-32621158]

Sehr geehrte Frau ******,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das CB3 ist ein internes Kürzel, aber im Endeffekt genau das gleiche, ein Appartment mit zwei Schlafzimmern.
Ein Zustellbett ist möglich und ein Babybett kostenfrei, sollte nur nochmals (sofern eine Buchung getätigt wird) vermerkt werden.
Ein Hochstuhl ist lt. Beschreibung vorhanden und sollte bei der Buchung ebenfalls mit angegeben werden, dass Sie einen Hochstuhl benötigen.

Kinder sind keine Vollzahler und zahlen nur einen Teilbetrag. Man kann jedoch nicht je Person eine unterschiedliche Verpflegung einbuchen, sondern lediglich einheitlich für alle Reisenden.

Kleinkinder/Babys in einem Alter von 0-1 haben kein eigenen Sitzplatz im Flugzeug sondern müssen auf dem Sitz/Schoß der Erwachsenen Person sein.

Kinder ab 2 Jahren haben Ihren eigenen Sitz im Flugzeug.

Jede Reise ist grundsätzlich stornierbar, jedoch zu verbundenen Gebühren. Die Gebührenliste finden Sie in den AGB's des Veranstalters.

Bei TUI Angeboten, die Sie ebenfalls bei ltur.com finden, haben Sie jedoch die Möglichkeit, einen Flex Tarif dazuzubuchen. Das heißt, dass Sie einen Aufpreis (je nach Reisepreis variierend) bis zu 99 Euro gesamt zahlen, dann können Sie die gewünschte Reise 29 bis 15 Tage vor Reiseantritt kostenfrei stornieren oder umbuchen.

Im Falle einer Stornierung werden lediglich die 99 Euro Aufpreis für den Flex Tarif einbehalten, der ursprüngliche Reisepreis wird jedoch an Sie zurücküberwiesen.

Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen und einen schönen Sonntag

Ihre Lina Bastian von ltur
TUI Deutschland GmbH
E-Mail: angebot@ltur.de
Telefon: +49 761-557 557
Website: https://www.ltur.com


In der Buchungsbestätigung wurde weder das Zustellbett, Babybett und der Hochstuhl bestätigt.

Erneut wurde Ltur kontaktiert
Mit folgender Antwort sollten wir abgespeist werden:

Von: Ltur Service Team <kundenservice@ltur.de>
Gesendet: Donnerstag, 29. Juni 2023 14:15
An: uehr-mgn@gmx.de
Betreff: Re: Bestätigung und Bezahlung ihrer Reise [8b4-33223780]

Liebe Frau ******,

lieben Dank, dass Sie Ihren Urlaub mit uns gebucht haben!

Gerne habe ich Ihren Zimmerwunsch in Ihre Buchung eingetragen.

Bitte beachten Sie, dass Kundenwünsche immer unverbindlich sind und weder von uns noch vom Hotelier bestätigt werden können.

Ich drücke Ihnen die Daumen, dass die Kollegen vor Ort Ihren Wunsch erfüllen können, und wünsche Ihnen bereits jetzt einen wunderschönen und erholsamen Urlaub! ☼
Für weitere Fragen oder Wünsche stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Fatih Karagoezlue (LT) von ltur
TUI Deutschland GmbH
E-Mail: service@ltur.de
Internet: https://www.ltur.com


l’tur GmbH - Einfach Urlaub.
Karlsruher Str. 22
76437 Rastatt

Geschäftsführer:
Ulrich Ackermann

Registergericht:
Amtsgericht Mannheim HRB 728737



Bis heute wurden uns nur UNVERBINDLICHE Antworten zukommen gelassen. Wir fliegen am 07.07.2023 von Stuttgart und haben keine Klärung des Falles.
Ohne das bestätigte Zustellbett müßte unser 3 Jahre altes Enkelkind alleine im Wohnzimmer schlafen und das sollte auf keinen Fall passieren. Das würde bedeuten, dass wir kein Wohnzimmer ab 18°° im Apartment haben. Dies wäre eine erhebliche Einschränkung in unserem Urlaub.

Ltur ist nicht in der Lage eine verbindliche Aussage zu treffen.
TUI sollte sich Ihre Töchter besser aussuchen.

Falls unsere gebuchten Extras nicht erfüllt werden sollten,
behalten wir uns das Recht der Klage vor.

Mit freundlichen Grüßen

Fam. ******

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01-07-2023 um 16:03 Uhr

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