Im Dezember2020 war das Studio wg. Corona gschlossen und es wurde trotzdem der monatlich Beitrag erhoben. Diesem habe ich per Rückbuchung widersprochen. Nun will McFit für die Monate Dez..2020 und Jan.2021 die Beiträge plus Gebühr der Rücküberweisung abbuchen.
Hat McFit schon was von dem § 275 BGB vernommen?
Dieser besagt (darauf habe ich schon in einer Mail 2020 hingewiesen) das bei nicht erbrachter Leistung auch kein Vergütungsanspruch besteht.
Vulgo:
Pausiert die Mitgliedschaft notgedrungen, handelt sich auch ohne Verschulden des Anbieters um einen Fall der sogenannten „Unmöglichkeit“ (§ 275 BGB).
Da Kunden/Innen nicht für diese Unmöglichkeit verantwortlich sind, entfällt der Anspruch der Betreiber auf Zahlung (§ 326 BGB).
Ich werde nächste Woche meine Mitgliedschaft-Kündigung per Einschreiben/Rückschein mit dem gleichzeitigen Entzug des SEPA-Mandats einreichen, mit der Maßgabe das ich nur die Monate bis zum Ende der Mitgliedschaft bezahle ,abzüglich der Coronastlllegung, in denen das Studio geöffnet hat.
Gerne übermittle ich ihnen die postalische Adresse unseres Anwaltes.
Mit freundlichen Grüßen
Teilen
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
26-01-2021 um 20:32 Uhr
Problem behoben
4 / 10
Kundenservice NoteNEIN
Weiterempfehlung?Reagieren erst auf die von meinem RA vorgegebene Gesetzestexte, und mit Androhung der Einschaltung desselben.
Diese Seite repräsentiert nicht die offizielle Webseite des Unternehmens. Wenn du es wünschst, kannst du deine Beschwerde direkt über Kanäle einreichen, die von der Einrichtung und / oder von den Regulierungsbehörden oder Streitbeilegungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Alle sichtbaren Kontaktinformationen, Bilder oder Logos werden entsprechend den von den Benutzern übermittelten Informationen und / oder mit den charakteristischen Zeichen, die die Marke auf dem Markt und in ihrer Kommunikation präsentiert, dargestellt.