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Minol Messtechnik. W. Lehmann GmbH & Co. KG

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Reklamationen & Beschwerden (13)

Unzufriedene Verbraucher teilen Ihre Reklamationen und Beschwerden mit Minol. Lese echte Kundenerfahrungen und schaue wie das Unternehmen auf öffentliche Kritik reagiert und die Probleme seiner Kunden löst.

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Minol Keine Ablesung durchgeführt / Jahresabrechnung offen / Gateway wird nicht montiert

Ich bin Verwalter einer kleinen Wohnanlage mit 5 Wohneinheiten. Minol hat mich zunächst ewig genötigt, das Gateway für die Funkübertragung montieren zu lassen. Der dafür notwendige Elektroanschluss sollte von irgendeinem angelernten Dienstleister quer durch unseren Keller verlegt, das Gateway in einem Kellerlichtschacht angebracht werden! Gegen diesen Pfusch habe ich mich als Verwalter gewehrt und sogar auf eigene Kosten der Eigentümergemeinschaft einen Elektroanschluss für das Gateway im Außenbereich bereitstellen lassen. Dieser Elektroanschluss wurde durch den Elektrofachbetrieb ausgeführt, der unsere gesamte Elektroinstallation beim Bau der Wohnanlage in 2017 eingebaut hat. Das Gateway könnte nun seit Februar 2024 im Außenbereich - überdacht, wettergeschützt und mit gutem Mobilfunkempfang - in einem Carport angebracht werden. Ich habe Minol bereits zwei Mal aufgefordert, das Gateway nun anzubringen. Beide Mitteilungen (Mail vom 11.02.2024 und 07.04.2024) blieben unbeantwortet. Das Gateway wurde nicht montiert. Gleichzeitig hat Minol aufgrund des noch fehlenden Gateways bis heute die Jahresablesung für 2023 nicht durchgeführt. Ich kann daher als Hausverwalter die Betriebskostenabrechnung 2023 nicht erstellen und an unsere Hausparteien verteilen! Am 13.05.2024 erhielt ich auf unsere Mail-Adresse der Hausverwaltung eine Terminmitteilung (leider nicht mehr im Minol-Portal abrufbar), dass die Jahresablesung am 07.06.2024 stattfinden würde. Der Mitteilung war allerdings nicht zu entnehmen, dass die Ablesung in den Wohnungen an den jeweiligen Wärme- und Wasserzählern durchgeführt werden sollte. Das war auch für die Jahre 2017 (Bezug der Wohnanlage) bis 2022 nie der Fall. Die Ablesung wurde immer von außerhalb des Hauses per Funk durchgeführt. Alle im Haus verbauten Zähler sind seit Erstellung des Hauses funktauglich! Daher habe ich die Haushalte nicht über diesen Ablesetermin informiert. Wozu auch? Wie oben beschrieben fand 6 Jahre lang eine Funk-Ablesung von außerhalb statt. Dennoch habe ich am 07.06.2024 zum Ablesetermin einen sehr gut sichtbaren Aushang für den Mitarbeiter des von Minol beauftragten Subdienstleisters angebracht. Auf diesem Aushang hatte ich gebeten, falls der Mitarbeiter wider Erwarten das Haus betreten müsste, unbedingt an unserer Wohnung zu klingeln oder unter einer unserer Mobilfunknummern anzurufen. Tatsächlich verschaffte sich der Mitarbeiter des Dienstleisters aber Zutritt durch Klingeln an einer anderen Wohnung, in der er dann manuell (weshalb, wenn zuvor 6 Jahre per Funk abgelesen wurde?) die Zähler abgelesen hat. Alle weiteren vier Haushalte waren logischerweise nicht erreichbar. Bereits am nächsten Tag, also Samstag, 08.06.2024 erreichte mich dann über das Minol-Portal eine Ablesebestätigung für eine unserer 5 Wohnungen. NUR EBEN NICHT FÜR DIE WOHNUNG, DIE AM VORTAG ABGELESEN WURDE, SONDERN FÜR EINEN DER NICHT ANWESENDEN HAUSHALTE. Ich kann nun wieder keine Betriebskostenabrechnung 2023 erstellen. Das von uns gebuchte Dienstleistungs-Portfolio von Minol wird - mit Ausnahme der Rauchmelder-Prüfung - mittlerweile einfach völlig ungenügend ausgeführt. Es ist schlichtweg untragbar, dass Ablesungen nicht durchgeführt werden, sich dadurch Abrechnungen ewig verzögern und dann auch noch abgelesene Werte den falschen Haushalten zugeordnet werden. Wie soll hier nach Ansicht von Minol eine vernünftige und verlässliche Betriebskostenabrechnung durchgeführt werden und somit eine buchhalterisch korrekte Hausverwaltung erfolgen? Zudem ist es einfach unverschämt und unzumutbar, dass das nun für die Ablesung offensichtlich benötigte Gateway seit exakt 4 Monaten trotz zweifacher Aufforderung nicht angebracht wird. Vielmehr hält es noch nicht mal irgendein Sachbearbeiter für nötig auf E-Mails zu antworten. Für diesen mehr als unterirdischen Service verlangt das Unternehmen astronomische Preise. Hier wird einfach nur eine annähernde Monopol-Stellung in weit mehr als unzumutbarer Weise ausgenützt. Ich fordere Sie daher auf, nun unverzüglich (ich hoffe irgendjemand in Ihrem Hause versteht diesen im deutschen Zivilrecht klar definierten Rechtsbegriff) folgende Punkte auszuführen: - Anbringung des oben beschriebenen Gateways (Bild des bereitsgestellten Elektroanschlusses anbei) - Durchführung der offenen Ablesungen für 2023 - Erstellung und zur Verfügungstellung der Abrechnung für 2023 (ich habe längst alle Dokumente in das Portal hochgeladen) Beste Grüße ****** ****** Hausverwaltung (Liegenschaftnummer ist in den vertraulichen Daten hinterlegt)

Minol Auftraggeber ist nicht gleich Rechnungsempfänger bei den Energieausweisen ( Zianis GmbH ist nur Verwalter)

Leider habe ich bei Erstellung der Energieausweise festgestellt Auftraggeber und Rechnungsempfänger nicht gleich sind. Dies führt zu erheblichen Problemen, da so auch die Rechnungen nicht gezahlt werden können. Die Zianis GmbH ist wie gesagt nur der Verwalter und die Fr. Vogelbach GmbH& Co. KG ist weiterhin der Rechnungsempfänger. Des Weiteren gibt es eine Liegenschaft dort ist der Rechnungsempfänger Regio Real GmbH. Wir bitten Sie das zu ändern. Zianis GmbH ist kein Geschäftspartner. Nenne Ihnen unten die Liegenschaftsnummern die es betrifft.

Minol Abrechnung und Serciceeinsatz

Sehr geehrte Damen und Herren! Leider gibt es schon wieder einen Grund Ihren Service zu bemängeln! 1) Nicht durchgeführte Service – hier: Wartung der Rauchgaswarnmelder Es wurde ein Servicetermin vereinbart! Leider war kein Servicemitarbeiter vor Ort und hat die Arbeiten erledigt! Lt. Auskunft Ihrer Hotline, wäre der Mieter nicht anzutreffen, da kein Name am Klingelschild stehen würde! Hiermit stellen wir fest: - Die Aussage ist falsch und gelogen! - Mobilfunknummern sind bekannt und es wird nichts unternommen, dass die Arbeiten durchgeführt werden können! - Die Arbeiten könnten vorab genauer terminiert werden! Ich bin nicht länger bereit für Arbeiten zu bezahlten, welche nicht durchgeführt wurden. Ich gebe Ihnen nun letztmalig die Chance die Arbeiten ordentlich und koordiniert zu verrichten, ansonsten werde ich die Sache zur Anzeige bringen und eine Betrugsanzeige stellen! Es reicht! 2) Für die Nebenkostenabrechnung 2023 konnte ich keine Verbrauchswerte (Zählerstände) eintragen. Auch hier habe ich bereits schriftlich darum gebeten die Missstand festzuhalten und die Sache mit mir zu klären. Leider wurde dann eine Abrechnung anhand „Grad-Zahlen“ erstellt. Sorry – das geht nicht! Ich habe dann telefonisch darum gebeten mir die berechneten Zählerstände zuzusenden! Leider bis heute habe ich nichts erhalten! Ich bitte darum sich der Sache umgehend anzunehmen und ordnungsgemäß zu erledigen! Insgesamt ist Ihr Verhalten und Arbeitsweise nicht mehr hinnehmbar! Es ist ungeheuerlich, wie Sie mit Ihren Kunden umgehen und diese Vorführen! Die Sachbearbeiter in der Telefonzentrale sind nicht kompetent und hilfsbereit! Auch hier sollten Sie dringende Maßnahmen ableiten! Ich bitte um schriftliche Stellungnahme! Mit freundlichen Grüßen ****** ****** Im Holde 25 D-48499 SALZBERGEN Tel. +49 5976 / 94 89 69-0 FAX +49 5976 / 94 89 69-1 Mobil +49 160 / 903 12 553 mailto:******-******@t-online.de mailto:******@gmx.de Von: noreply@minol.com <noreply@minol.com> Gesendet: Mittwoch, 8. Mai 2024 06:03 An: ******@gmx.de Betreff: Informationsdienst ________________________________________ Minol Services: Neuigkeiten zu den Vorgängen in Ihren Liegenschaften: ________________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, es wurden neue Nachrichten aus den Informationsdiensten zu Ihren Liegenschaften gemeldet, welche im Folgenden aufgelistet werden. Kundennummer Liegenschaftsnummer Objektnummer Adresse Dienst Datum 0600164036 2115830 Schnepfenweg 14, 48499 Salzbergen Erinnerung Montagebehinderung 07.05.2024 Link

Minol Beschädigung der Spindel beim Zählertausch durch Ihren Mitarbeiter

Sehr geehrte Damen und Herren, Beim Zählertausch wurde beim Abstellen des Wassers in der Küche die Spindel des Innenoberteils beschädigt. Ich musste im Nachgang kurzfristig einen Flaschner beauftragen, da kein kaltes Wasser in der Küche mehr kam. Dies ist jetzt bereits das 2. Mal, dass dies geschehen ist und so nicht akzeptabel! In der Anlage übersende ich Ihnen dieses Mal die Rechnung mit der Bitte um Kostenübernahme. Bitte überweisen Sie direkt an mich, die Bankverbindung finden Sie in den vertraulichen Informationen

Minol Minol Firma Albai Elchesheim- Illingen

Sehr geehrte Damen und Herren Ich habe ein Problem mit eine Firma Das funktioniert unter Ihrer Marke. Ich habe keine Adresse , weil es nicht auf der Karte steht. Ich habe nur eine Telefonnummer, aber leider nimmt niemand Anrufe entgegen. Heute ist der 4. Januar 2024, ich finde an der Tür einen Zettel, dass sie am 8. Januar 2024 zum Zählerabbau kommen und von 8 bis 12:30 Uhr. Sie informieren Sie nicht nur so spät, sondern kommen auch immer morgens. Warum es keine Auswahl an Nachmittagsstunden gibt, bezahle ich dafür und werde in letzter Minute informiert. WIR arbeiten, wir können nicht einfach nicht zur Arbeit gehen. Ich habe Tiere zu Hause und kann den Hausschlüssel nicht an einen Fremden weitergeben!!! Im Mai 2023 wurde der Wasserzähler ausgetauscht, leider haben mir zwei Männer, die kein Deutsch sprechen, das Ventil abgerissen. Ich musste das Ventil auf eigene Kosten austauschen. Sie sollten kommen, um den Zähler auszutauschen, ich rief viele Male an und niemand antwortete. Im Jahr 2022 wurde mir die Anwesenheit in Rechnung gestellt, aber sie fanden mich nicht, weil ich leider morgens arbeite. Ich habe versucht, sie zu kontaktieren, aber leider meldet sich niemand.

Minol Keine Abrechnung vom letzten Abrechnungsjahr 2022/23

Hallo! wir als WEG warten seit August 2023 auf unsere Gesamtabrechung durch Minol. Angeblich waren erst ablese fehler schuld oder sonstige nicht erkennbare probleme schuld, obwohl wir Funk - Ablesung haben. Trotz mehrmaliger Aufforderung über Telefon, e-mail usw. haben wir keine Unterlagen von Minol erhalten um das Wirtschaftsjahr abzuschließen. Das ist beschämend für ein solches Unternehmen erst recht wenn man ihre eigen " Werbung" betrachtet.

Minol Organisationsprobleme der Ablesefirma Albai

Eine Ihrer Ablesefirmen meldete sich per Karte für einen Termin zum Tausch der Heizungsablesegeräte an . Es kam jedoch niemand am besagten Tag und man wurde auch nicht informiert darüber. D.h. ich wartete ca. 2 Stunden umsonst auf den Mitarbeiter. Einer anderen Hausbewohnerin ging es ebenso am selben Tag. Schließlich nun ein erneuter Termin im Haus angekündigt, jedoch bei jemand anderem. Nur wir beide wurden nicht informiert bzw. eingeplant. Kann eine Firma das in einem Haus nicht zusammen erledigen? Bzw. wie lange müssen wir dann wieder auf den nächsten Termin warten. Sehr ärgerlich diese Organisationspannen!

Minol Es geht niemand ans Telefon

Austausch Rauchmelder am 8.12.23. Mitteilung 5 Tage vorher erhalten von Service Station DRW-Tac UG Kontakt 01701557800. Habe sicher schon 20 mal angerufen, um den Termin zu verschieben, da ich immer freitags ganztags arbeiten muss. Es ist traurig, dass niemand das Telefon abnimmt.

Minol HR.Kloss war pampisch, unhöflich und respektlos

HR. Klos war vor Ort in der Preussenstr. 36 in Saarbrücken. Meine Lebensgefährtin hat den Termin wahrgenommen. Der Mitarbeiter war ihr gegenüber unhöflich und fresch, sagte ich entscheide,was hier gemacht werden soll, fing einfach an in die Decke zu bohren. Ein doppelseitigen Klebeband war für ihn keine Alternative. Ich habe diese Beschwerde an unsere Hausverwaltung Abig Immobilien zur Klärung weiter gegeben. Ich bestehe darauf, dass sich diese Person sich bei meiner Freundin entschuldigt! Außerdem will ich HR.klos nie wieder in meiner Wohnung antreffen! MfG ****** ******

Minol Umrüstung auf Funkzähler nach 3 Jahren noch nicht abgeschlossen, falsche Abrechnungen über Jahre

Sehr geehrte Damen und Herren, gerne würde ich meine Beschwerde kürzer halten, aber die Liste ihrer Versäumnisse und Fehlleistungen ist nun mal, auch wenn man sie nur kurz umreißt, sehr lang. Vorgeschichte seit sie 2017 mit unserem Wärmedienst, 2018 mit dem Austausch unserer WMZ und 2020 mit der Umrüstung auf Funkzähler beauftragt wurden, gibt es kein Jahr, in dem alle unsere Zähler geeicht und funktionstüchtig waren und kein Jahr, in dem wir von Ihnen eine korrekte, der Heizkostenverordnung entsprechende Abrechnung bekommen haben. Schon die Abrechnung 2017 wurde logisch schlicht falsch erstellt. Von November 2018 bis März 2020 funktionierte einer der von ihnen gelieferten und eingebauten WMZ nicht. Trotz mehrfacher Reklamation brauchten sie ein Jahr und fast 4 Monate und 4 weitere Monteurtermine bis dann auch ich einen funktionstüchtigen WMZ hatte. Leider haben mir ihre Monteure beim letzten Termin auch noch die Heizung abgedreht, was dann noch einen weiteren Termin mit unserem Heizungsinstallateur nötig machte. In den Abrechnungen 2018 und 2019 wurde mein Verbrauch noch nach nachvollziehbaren, anerkannten Verfahren geschätzt. Die Heizkostenverordnung verbietet zwar Schätzungen wenn der zu schätzende Eigentümer mehr als 25% der Fläche hat, was bei uns bei allen Eigentümern der Fall ist, und Kettenschätzungen sowieso, da die einzige Alternative aber eine verbrauchsunabhängige Abrechnung wäre, haben wir das hingenommen, entlasten tut sie das aber nicht. Zudem lässt die Heizkostenverordnung verbrauchsunabhängige Abrechnungen nur ausnahmsweise zu und keinesfalls 3 Jahre in Folge, wie es aufgrund ihrer Fehlleistung erforderlich gewesen wäre. Die Abrechnung 2020 ist dann wieder logisch schlicht falsch (gleicher Fehler wie 2017). Außerdem werden die angegebenen Zählerwerte zwar als Schätzwerte gekennzeichnet, eine Schätzmethode geben Sie aber nicht an, was wohl daran liegt, daß es zuverlässig keine Schätzmethode gibt, die zu diesen Werten führen würde. Des weiteren ist es wohl kaum zulässig, abgelesene, bekannte Zählerwerte einfach durch Schätzwerte zu ersetzen. Trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung verweigern sie eine Korrektur und bezeichnen die Ablesewerte als „beliebig“. Die Abrechnung 2021 weist dann für meinen WMZ einen Anfangsstand am 01.01.21 von gut 4 MWh aus (der korrekte Ablesewert), die Abrechnung 2020 endet aber mit einem Endstand von gut 7 MWh am 31.12.20. Eine Erläuterung für diese erstaunliche Zählerrückstellung sucht man vergeblich. Auch wurden in der Abrechnung 2021 Ausbaustände von Wasserzählern einfach durch Schätzwerte ersetzt. Meine mehrfache schriftliche Anfrage warum die tatsächlichen Zählerwerte nicht verwendet und auch nicht angegeben wurden, blieb bis heute unbeantwortet. Daß einer der von ihnen in 2021 eingebauten Wasserzähler nicht richtig funktioniert, wurde von ihnen schlicht ignoriert. Nachdem der Zähler Monate nach unserer Reklamation ausgetauscht wurde (wobei der Monteur bestätigte, daß er inzwischen gar nicht mehr funktioniert) kamen sie nicht auf die Idee uns wenigstens die bereits bezahlte Zählermiete zurückzuerstatten. Stand heute / Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Für das Jahr 2022 haben wir zwar eine „Dienstleistungsabrechnung für Wärmedienstleistungen“ nebst Mahnungen und Androhung der Beauftragung eines Inkassounternehmens aber bis heute keine Abrechnung. Diesmal nicht mal eine falsche. Die 2020 beauftragte Umstellung auf Funkzähler ist von ihnen bis heute nicht abgeschlossen. Im Frühjahr 2021 wurden ein paar Wasserzähler getauscht. Für die restlichen Wasserzähler erklärte uns der Monteur er habe nicht das richtige Material und man müsse das erst bestellen. Bei meinem WMZ habe ich den Austausch verweigert (nach 3 Jahren mit Schätzwerten wollte ich einfach mal ein Jahr erleben in dem mein WMZ vom 1.1. bis zum 31.12. funktionierte. Nach gemachter Erfahrung erschien dies sehr unwahrscheinlich wenn der Zähler von Minol getauscht werden würde). Warum die beiden anderen WMZ nicht getauscht wurden, ist bis heute unklar. Der Monteur meinte man müsse erst noch einen Installateur beauftragen. In den mir vorliegenden Unterlagen unserer damaligen Hausverwaltung findet sich zwar eine Nachfrage an Minol was denn gemacht werden müsse aber keine Antwort. Ansonsten teilten sie mit für die restlichen Zähler noch auf Material zu warten, die Umrüstung aber noch im 1. Quartal 21 abzuschließen. Bis Frühjahr 2023 passierte dann nichts mehr. Daß die Eichfristen der nicht getauschten Wasserzähler, wie ihnen bekannt, inzwischen ausliefen war ihnen offensichtlich gleichgültig. Im 1.HJ 2023 haben dann insgesamt 6 Termine stattgefunden, zu einem 7. ist schlicht kein Monteur erschienen. Bei jedem Termin wurde entweder gar nichts oder nur Stückwerk durchgeführt. Jede Wohnung mußte mehrfach zu einem von ihnen beliebig und teilweise viel zu kurzfristig festgelegten Termin auch samstags für mehrere Stunden zugänglich gemacht werden. Die Begründungen für nicht ausgeführte Arbeiten waren wahlweise kein Auftrag, keinen Zähler dabei, der Zähler paßt nicht, notwendiges Material fehlt usw. Mit einer Ihrer Mitarbeiterinnen hatte ich vereinbart, daß bei meinem WMZ vor Austausch des Zählers die Speicherwerte von 2020 ausgelesen und vom Monteur per Unterschrift bestätigt werden. Davon erklärte der Monteur nichts zu wissen und dies auch nicht zu tun. Daher ließ ich ihn den Zähler auch nicht tauschen. Obwohl nie ein Installateur für die Anschlüsse der beiden anderen WMZ beauftragt wurde, wurden diese getauscht, warum dann 2021 nicht? Seit Auftragserteilung sind nun ca. 3 Jahre vergangen und der Stand der Dinge ist, daß in meiner Wohnung noch zwei Wasserzähler deren Eichfrist 2021 und 2022 abgelaufen ist und der WMZ, der noch innerhalb der Eichfrist aber nicht funkfähig ist, nicht getauscht sind. Bei einem Telefonat mit ihrer Kundenbetreuung am 28.09.23 erteilte man mir die Auskunft, daß man für die Wasserzähler noch auf Material warte. Seit Frühjahr 2021 !?! Am 24.07. schickten sie uns ein Schreiben mit dem im Betreff angegebenen Zeichen. Hier behaupten sie plötzlich, daß in unserem Heizraum ein Kaltwasserzähler fehle. Sie haben bereits 6 Abrechnungen für uns erstellt. Nach meinen Unterlagen haben sie außer dem WMZ für WW nie eine Messtelle vermißt. Wozu braucht man sie dann? Welchen Verbrauch soll der Zähler denn messen? Wie kommt ein gar nicht vorhandener Zähler zu einer Zählernummer? In unserem Heizkeller gab es immer nur einen KW-Zähler. Dieser mißt den gesamten Wasserverbrauch des Hauses und gehört unserem Versorger. In oben erwähntem Telefonat mit ihrer Kundenbetreuung wurde mir bestätigt, daß der Zähler mit der von ihnen genannten Nummer bei der letzten Ablesung abgelesen wurde. Wer hat eigentlich festgestellt, daß er danach verschwunden ist? Wo soll der Zähler denn gewesen sein? Im Heizraum gab es definitiv nur den oben genannten Zähler und der hängt nach wie vor im Heizraum und zählt friedlich vor sich hin. Solange sie hier keine vernünftige Erklärung liefern, gehe ich davon aus, daß dieser Punkt ein reines Phantasiekonstrukt ihrerseits ist. Der zweite von ihnen genannte Punkt ist mein WMZ. Wie es sich damit verhält wurde oben schon ausführlich geschildert. Nochmal: der Zähler kann ausgetauscht werden, wenn vorher die Monatswerte von 2020 ausgelesen und per Unterschrift bestätigt werden. Die Werte wurden bereits von ihren Monteuren in einer handschriftlichen Liste aufgeführt, trotz Aufforderung verweigerten diese allerdings die Liste zu unterschreiben. Ich habe die Liste fotografiert und ihnen auf Nachfrage zugemailt. Das Resultat war, daß man mir schrieb man wisse nicht worauf sich die Werte beziehen und verstehe das Problem mit der Abrechnung nicht. Wenn die Liste unterschrieben wäre könnten sie ihre Monteure fragen, was es mit Zählerwerten so auf sich hat und was sie aussagen. Und auch nochmal: der Zähler ist nach wie vor geeicht und es gibt keinen Hinweis darauf, daß er nicht richtig zählt. Als Rechtfertigung für falsche Abrechnungen und Schätzungen können sie diesen Zähler ganz sicher nicht mehr nutzen. Momentan muß er nur ausgetauscht werden, weil er nicht funkfähig ist. Die einzigen Zähler die jetzt noch einer wenigstens ab 2024 korrekten Abrechnung entgegenstehen, sind die beiden Wasserzähler. Da es hier wohl so gar keine Möglichkeit gibt uns die Schuld für den nicht erfolgten Austausch zuzuschieben, erwähnen sie diese Zähler in ihrem Schreiben nicht. Verantwortung Wir haben definitiv KEIN! Verständnis dafür, daß sie wie in ihrem Schreiben vom 20.09. angegeben „aufgrund der nicht vollständig durchgeführten Arbeiten an unserer Messausstattung keine Verantwortung für fehlerhafte Abrechnungsleistungen und/oder weitere hieraus resultierende Schäden übernehmen können“ SIE ALLEIN WAREN UND SIND! VERANTWORTLICH sowohl für die nicht als auch für die fehlerhaft ausgeführten Arbeiten und für die daraus resultierenden Überschreitungen von Eichfristen und falschen Abrechnungen, zumal ihre Abrechnungsabteilung noch zusätzliche Fehler einbaut. Wir haben auch kein Verständnis dafür, daß sie „den Vorgang vorerst abschließen und auf eine erneute Beauftragung warten“. Sie haben einen Auftrag. Wenn sie nicht willens und/oder nicht fähig sind diesen zu erfüllen wird eine erneute Beauftragung sicherlich nicht helfen. Letzte Fristsetzung Da die Gesamtabrechnung für 2022 noch dieses Jahr erstellt und beschlossen werden muß, brauchen wir eine vernünftige, nachvollziehbare Abrechnung für 2022 bis spätestens 30.11.23. Für die restlichen noch ausstehenden Leistungen setzen wir ihnen eine letzte Frist bis zum 31.12.23. Hierzu gehört die Korrektur der Abrechnung 2020 mit Ausweis der korrekten Ablesewerte, eine Erklärung für die geschätzten Ausbaustände in der Abrechnung 2021, Rückerstattung der Zählermiete für den von Februar 21 bis Frühsommer 23 funktionsuntüchtigen Wasserzähler, Austausch meines WMZ und der beiden Wasserzähler. Sollten sie diese Fristen nicht einhalten, werden wir das Vertragsverhältnis sofort beenden. Entschädigung Durch ihr Verschulden haben wir seit 2017 keine korrekte Abrechnung, seit 2018 nie eine korrekte Verbrauchserfassung. Jede Abrechnung hätte erfolgreich angefochten werden können, eine gerechte Kostenverteilung war nie gewährleistet. Ihre Arbeit hatte keinen Nutzen für uns und verursachte erheblichen Aufwand und Schaden. Unter anderem zwei Prozesse gegen die WEG bzw. die Hausverwaltung. Hier geht es zwar um Fehler der WEG bzw. der Hausverwaltung, diese sind aber auf ihre Unfähigkeit einen funktionstüchtigen WMZ zu installieren und korrekte Abrechnungen zu erstellen zurückzuführen. Der erste Prozess verursachte 1600 € Prozesskosten, der zweite (in dem es vor allem um diese Prozesskosten geht) ist noch nicht abgeschlossen. Des weiteren haben sie für die nicht korrekten Abrechnungen die vollen Gebühren berechnet. Unsere damalige Hausverwaltung Klotz hätte das zwar nie bezahlen sollen, es ist aber auch nicht korrekt es zu berechnen. Der Aufwand den sie mit ihren vielen Terminen ohne echtes Resultat bei den Eigentümern verursacht haben, ist völlig unverhältnismäßig. Sie sollten uns ein angemessenes Entschädigungsangebot unterbreiten. Mit freundlichen Grüßen E.D.

n.d.

Zufriedenheitsindex

Total Reklamationen 13

„n.d.“ (nicht definiert) bedeutet dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, damit ein Zufriedenheitsindex errechnet werden kann.

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