Die Auftraggeber, die über die Website von MyHammer einen Unternehmer zur Ausführung der Arbeiten sucht, erhalten keinen Hinweis, dass jeder Klick von ihm zu den vorgeschlagenen Gebühren für alle Handwerker zwischen 4 und 60 Euro netto auslöst.
Ist diese Geschäftspraxis erlaubter Betrug / arglistige Täuschung?
Obwohl ich und die Auftraggeber bemüht sind, die Tatsachen der arglistigen Täuschung außergerichtlich zu klären, hat MyHammer ein Inkassobüro beauftragt.
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Antwort des Verbrauchers
15-05-2024 um 07:54 Uhr
Die Beweise werde ich in dem Verfahren, das MyHammer zur Eintreibung von unberechtigter Forderung an sein Inkassobüro gegeben hat, verwenden. Ich hoffe, dass mit einer Verfügung möglich wird, die arglistige Täuschung von Websitenutzern zu richten.
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