Arbeitsplätze auch im 3.Versuch beschädigt

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  • 12 Dez 2022
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Im Obi in Lüdenscheid bestellte ich Arbeitsplatten für unsere Küche im Wert von 600 €. Die Platten wurden detailliert bestellt und ich wurde pünktlich benachrichtigt, dass die Platten fertig sind. Leider stellte sich heraus, dass eine Platte bevor der Obi-Mitarbeiter den Umleimer verklebte, schon beschädigt war. Es war keine große Beschädigung, aber sie war ausgerechnet direkt am Tisch und wäre daher permanent zu sehen gewesen.

Die Reklamation wurde von Obi akzeptiert und es sollte eine neue Platte erstellt werden.
Als ich diese Platte am nächsten Tag abholen wollte, handelte es sich um eine falsche Platte, deren Dekor nicht dem unseren entsprach. Der Mitarbeiter, der uns über eine halbe Stunde warten ließ, sah keine Veranlassung für eine Entschuldigung. Es wurde uns nicht angeboten, die Platte am nächsten Tag zu liefern. Ich bat darum, dass bis 10:00 Uhr am kommenden Tag die Platte fertig gestellt sein sollte, da unsere komplette Küche auf den Kopf gestellt war.
Am nächsten Tag erhielt ich bis 10:00 Uhr keine Benachrichtigung. Als ich anrief, bestätigt man mir, dass die Platte fertig ist. Daraufhin bin ich wieder nach Lüdenscheid gefahren um die Platte abzuholen.
Diese Platte war jedoch wieder beschädigt. Der Mitarbeiter bestätigte den Schaden. Ich nahm die Platte trotzdem mit und entschied mich dafür, die Beschädigung durch eine Wandabschlussleiste zu überdecken.
Ein weiteres Warten auf eine neue Platte hätte zu einem noch längeren Chaos in unserer Küche geführt.
Ich bat den Mitarbeiter darum zu klären, ob man mich für die beschädigte Platte zumindest teilweise entschädigen würde. Am nächsten Tag erhielt ich die Mitteilung, dass der Geschäftsleiter eine Entschädigung abgelehnt hat.
Einen Rückruf beim Geschäftsleiter bezüglich der Zahlung einer Entschädigung blieb erfolglos, da Der Marktleiter der Ansicht war, dass mir durch den Einsatz der Wandabschlussleiste (die ich auch selber bezahlt habe) kein Schaden beziehungsweise Entschädigungsanspruch entstanden ist. Er bot mir an, die beschädigte Platte wieder in den Markt zu bringen, damit man jetzt ein viertes Mal versuchen könnte, eine korrekte Platte zu erstellen. Selbstverständlich hatte ich die Platte schon verbaut und das kam daher für mich nicht infrage. Das war dem Marktleiter natürlich klar. Einen Vorschlag meinerseits, mir einen Gutschein in Höhe von 50 € zur Verfügung zu stellen, lehnte er kategorisch ab. Er meinte, wenn ich es so genau nehmen würde, wäre eine Platte aus dem Baumarkt wahrscheinlich nicht die richtige Wahl gewesen.
Diese Aussage konnte ich nicht nachvollziehen, da er mir vorher sagte, dass man schon 100-prozentigen Qualitätsanspruch bei OBI hat.
Ich verstehe das nicht!
Entweder hat man 100-prozentigen Qualitätsanspruch, dann ist eine Entschädigung selbstverständlich oder man muss im Baumarkt darauf hingewiesen werden, dass eine solche Platte Beschädigungen aufweisen kann.
Ich bin fertig mit Obi.

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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

28-12-2022 um 11:16 Uhr


Problem behoben

3 / 10

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JA

Weiterempfehlung?

Ich hätte große Schwierigkeiten mit der Marktleitung des Obimarktes eine für mich akzeptabel Artikulierung der Reklamation zu vereinbaren.

1
OBI
Zufriedenheitsindex: 30.1/100

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