Fehlerhafte Bestellung eines Türblattes

  • 07 Mär 2024
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Datum: 07.03.2024



Betreff: Fehlerhafte Bestellung eines Zimmertürblattes durch Kaufberater der Fa. OBI


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 13.11.2023 suchten wir im OBI-Baumarkt in Nürnberg, Leyher Str. 123 in der Türenabteilung im 1. Stock die Beratung für den Kauf eines Zimmertürblattes als Ersatz für ein vorhandenes beschädigtes Türblatt.
Da mir bekannt ist, dass ich für eine Neubestellung eines Blattes, das in den vorhandenen Türrahmen ja passen muss, Maße brauche, habe ich vorher die entsprechenden Daten genau ausgemessen und diese auf einem Blatt Papier aufgeschrieben, um diese Daten bei einer evtl. Bestellung dem Verkaufspersonal zur Erfassung vorzulegen.
Nachdem uns, wir waren zu dritt im Markt anwesend, mitgeteilt wurde, dass ein neues Blatt aufgrund der Farbe nicht vorrätig sei und deshalb bei einem Hersteller bestellt werden müsse, gaben wir dem Verkäufer an, dass er beim Hersteller über die Lieferung und den Preis nachfragen möge.
Diese Bitte wurde vom Verkäufer 1 erfüllt, indem er anhand meiner o.g. aufgeschriebenen Maße diese in der EDV erfasste und uns mitteilte, dass er nach Antwort des Herstellers uns telefonisch diese mitteilen würde.
Nach einigen Tagen erfolgte dann auch der Tel.-Anruf des Verkäufers 1, dass die von uns gewünschte Ware zum Preis von 249,99 € mit entsprechender Lieferzeit beschaffbar wäre.

Um die formelle Auftragsbestätigung zu erteilen, begaben wir drei uns wieder am 27.11.2023 in den Markt. Nachdem jedoch der Erstverkäufer an diesem Tag nicht anwesend war, bediente uns ein anderer Herr, der sich anhand der ja bereits erfassten Maßdaten informierte und eine Kunden-Auftragsbestätigung unter der o.g. Nr. erstellte und uns diese aushändigte. Als Sicherheit bezahlten wir auch gleich die Hälfte des Kaufpreises in Höhe von 125 € an.

Anfang des Monats Februar 2024 wurden wir verständigt, dass die bestellte Ware im Markt eingetroffen sei und nach Bezahlung des Restbetrages abgeholt werden könne.
Dies erledigten wir am 06.02.2024 und holten das Türblatt ab. Nach Übergabe öffneten wir noch im Markt die Kartonverpackung, um uns von der Richtigkeit der Ware zu überzeugen.



Hier beginnt nun das Problem, das Ursache für die jetzige Beschwerde ist:

Beim Ausmessen der alten Türe habe ich außer den Größenmaßen natürlich auch vermerkt und auf dem Blatt, das ich dem „Verkäufer 1“ zur EDV-Erfassung aushändigte aufschrieb, dass die Türe mit der Anschlagsrichtung „links“ geliefert werden müsste. Diese Einbaurichtung wurde im Erstgespräch mit dem Verkäufer 1 natürlich auch im Vorgespräch erwähnt, da mir natürlich bekannt ist, dass das Merkmal der Anschlagsrichtung ausschlaggebende Bedeutung für eine Bestellung darstellt.

Bei der Überprüfung am Abholtag fiel uns nach Öffnung der Verpackung sofort auf, dass die gelieferte Tür jedoch in der Anschlagsrichtung „rechts“ gefertigt und deshalb für uns nicht verwendbar ist.
Sofort begaben wir uns mit der Ware in die zuständige Abteilung und reklamierten den Fehler.
Jetzt waren beide Verkäufer, also 1 und 2, anwesend und lehnten vehement eine Verantwortung ihrerseits bei der Erfassung der Daten ab.

Da die gelieferte Tür für uns nicht zu gebrauchen ist, beließen wir diese im Markt, nachdem uns zugesichert wurde, dass kulanter Weise beim Hersteller angefragt würde, ob dieser die Türe, die ja sonst völlig i.O. ist, zurück nehmen würde.
Nach einigen Tagen wurde uns telefonisch mitgeteilt, dass dies der Hersteller ablehnt.

Am 08.02.2024 habe ich deshalb mit dem Abt.-Leiter der Türenabteilung, ..........., die Sache besprochen. Wir kamen überein, dass er, was ja verständlich ist, den Sachverhalt mit den beiden beteiligten Verkäufern erörtert und mich dann kontaktiert. Letztlich wird uns jedoch unterstellt, wir hätten dem Verkaufspersonal die verkehrte Anschlagsrichtung, also rechts angegeben. Dies wird jedoch vehement in Abrede gestellt, da meine Begleiter ausdrücklich versichern, dass sie gehört haben, dass bei den Verhandlungen mehrmals durch mich die Anschlagsrichtung links genannt wurde und dies auch auf meinem übergebenen Blatt vermerkt ist.
........... sagte mir auch am 08.02.24, dass sich die Sache vermutlich aufklären ließe, da eine firmeninterne Anweisung besteht, dass Verkäufer die Maßzettel die Kunden vorlegen kopieren müssten und den Bestellunterlagen beizufügen haben. Ob dies der Verkäufer 1 gemacht hat, wurde mir nicht gesagt !
Zu diesem Kontakt kam es nicht, weshalb ich ........... am 15.02.24 wieder nachfragte. Fazit: Der Verkäufer 1 ist krank, kommt vermutlich in der 8. KW wieder. ........... ruft mich bei Gesundung des Verkäufers umgehend an !

Am 28.02.24 erneute tel. Anfrage bei ........... Antwort: Verkäufer 1 kommt erst wieder am 04.03.24. ........... ruft mich dann umgehend zurück. Leider bis heute dem 07.03.24 kein Anruf.

Endbeurteilung: Wir waren in langen Jahren eigentlich immer zufriedene Kunden bei Obi. Uns ist auch bewusst, dass sich im Alltagsgeschäft mal Fehler einschleichen nach dem Motto: Wo Menschen arbeiten, menschelt es halt auch ! Jedoch bitte ich auch zu bedenken, dass wir seit dem 13.11.2023 in der Wohnung keine funktionierende Schließmöglichkeit zwischen Bad (Toilette) und der Restwohnung haben. Deshalb bitten wir um eine zeitnahe Prüfung unseres Anliegens. Vielleicht könnten wir uns im gegenseitigen Einvernehmen gütlich einigen !

Natürlich haben wir auch alle hier genannten Unterlagen im Original vorliegen und können diese bei Bedarf jederzeit nachreichen.

Mit freundlichen Grüßen

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07-03-2024 um 13:12 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an OBI weitergeleitet. Mehr erfahren.

10-03-2024 um 20:48 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an OBI weitergeleitet. Mehr erfahren.

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