Ich wollte im Only Store dato, am 15.04.2023. eine Hose zurückbringen, die ich am Tag zuvor, den 14.04.2023 gekauft habe. Ich hatte leider nur noch den " Zweitbeleg" des " Kassenbons, so dass mir sehr unhöflich von Ihrer Verkäuferin mitgeteilt wurde, dass sie die Hose nicht zurücknehmen kann, da auf den Zweitbon, kein "Scanner", vermerkt ist, um die Hose zu verbuchen. Das ist wirklich ein schlechter " Kundenservice, wenn einem die Rückgabe verwehrt wird, weil man nur noch den "Zweitbon" hat. Und sich dann noch, von einer inkompetenten "Verkäuferin" "anpflaumen" lassen muss. Die Hose liegt jetzt nagelneu, unbenutzt im Schrank. Das ist kein Kundenservice. Ich möchte mein Geld wieder zurück. Ansonsten, werde ich die "Verbraucherzentrale" einschalten . Ich bin im Rechtschutz, somit werde ich, wenn mir der Betrag nicht zurück erstattet wird, dies rechtlich anfechten. Den Zweitbeleg des Kauf's habe ich als Beweis.
MfG
I.******
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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
17-04-2023 um 10:34 Uhr
Problem behoben
2 / 10
Kundenservice NoteNEIN
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