Opel Grandland Zahnriemen

  • 31 Jan 2024
  • #580926
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Am 20.02,2019 wurde der später von uns gekaufte Grandland auf das Autohaus Dresen in Willich zugelassen.
Am 10.02.2020 wurde bei einem Tachostand von 28 km eine Inspektion durchgeführt. Am 02.06.2021 haben wir den Wagen mit einem Tachostand von 107 km Probe gefahren und an diesem Tag auch den Kaufvertrag unterschrieben.
Am 07.06,2021 wurde eine Inspektion mit Tachostand 128 km durchgeführt. Am 24.06.2021 wurde der Wagen auf uns zugelassen, am 29.06.2021 haben wir ihn in Willich übernommen.
Wir gaben das Auto am 06.05.2022 mit 23.719 km zur Inspektion. (Rüschkamp in Lünen).
Am 04.04.2023 wurde bei 51.624 km die bislang letzte Inspektion durchgeführt. (Rüschkamp in Lünen).
Bis zum 09.01,2024 gab es keinerlei Probleme mit dem Fahrzeug. An diesem Tag leuchtete die Warnmeldung "Fehler beim Motoröl" auf. Vom 10.01.2024 bis zum 24.01.2024 war das Fahrzeug bei Opel Rüschkamp in Lünen zur Reparatur. Reparaturkosten 1.862,97 Euro, Leihwagen 447,99 Euro.

Als Fehlerursache wurde ein sich auflösender Zahnriemen ermittelt, von dem sich Micropartikel im Ölkreislauf verteilten und zur Fehlermeldung führten.
Es wurde der Zahnriemen getauscht und das ganze System gereinigt.
Private Recherchen von uns ergaben, dass dieses Problem mit dem Zahnriemen nicht selten vorkommt und bei Opel bekannt ist.
Während der Reparaturphase erhielten wir einen Anruf von Rüschkamp, dass der Wartungsintervall nicht eingehalten worden sei und deshalb eine Kulanzregelung nicht in Frage käme.
Eine Rückfrage beim Autohaus Dresen brachte auch keine Lösung ("Was sollen wir da machen ?" )Zitat Ende,
Es wurde ein anderer Typ Zahnriemen eingebaut als ab Werk verbaut war.
Soweit die Fakten.
Nun 2 Fragen: Was können wir für den nicht eingehaltenen Serviceintervall VOR dem Kauf ?
Laut Rüschkamp hätte statt im Juni 2021 die Wartung bereits im Februar 2021 stattfinden müssen.
Seit das Fahrzeug in unserem Besitz ist, wurden die Inspektionen immer pünktlich durchgeführt.

Was können wir für die mangelhafte Qualität des Zahnriemens, der bei der Übernahme des Autos
eingebaut war ? Das Problem war Opel schon seit langem bekannt.

Die Kombination dieser beiden Fehler (verspätete Wartung, fehlerhafter Zahnriemen) soll uns jetzt 2.300 Euro
kosten. Wir bitten um Stellungnahme und Anwendung der "Direktregelung" und Ersatz des uns entstandenen Schadens.
Für Rückfragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung. Leider konnten wir nur 3 Dateien hochladen, wir würden ihnen gerne weitere Dokumente zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

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31-01-2024 um 22:57 Uhr

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