Angeblicher Parkverstoß

  • Behoben
  • 07 Jun 2022
  • #385802
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Am 07.06.2022, 09:52 Uhr, parkte ich mein Fahrzeug Honda, Polz. Kennzeichen M PG 5054 auf dem Parkplatz beim Netto zum Einkauf. Da es sehr stark regnete verwendete ich einen Parkplatz sehr nahe am Eingang des Supermarktes. Grund ist der: ich bin zu 100% aG und nur mit Unterarmstützen beweglich. Mein Einkauf war um 10:09 Uhr beendet und verließ den Supermarkt. Zu meinem Erstaunen befand sich ein gelber Parkverstoß mit Zahlungsaufforderung von 30 € an meiner Windschutzscheibe. Meine Verwunderung war so groß, weil er sichtbar neben meinem blauen Behinderungsausweis angebracht wurde (siehe Foto). Ich bin der Auffassung, dass dieser Kontrolleur scheinbar nicht die gesetzlichen Parkgenehmigungen von Schwerbehinderten mit entsprechenden blauen Behinderungsausweis bekannt ist. Ich bitte sie nun, den geforderten Parkgebührenverstoß zurückzunehmen. Entsprechende Nachweise werden im Anhang aufgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
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12-07-2022 um 00:08 Uhr


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