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Reklamationen & Beschwerden (851)

Unzufriedene Verbraucher teilen Ihre Reklamationen und Beschwerden mit Park & Control. Lese echte Kundenerfahrungen und schaue wie das Unternehmen auf öffentliche Kritik reagiert und die Probleme seiner Kunden löst.

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Park & Control Strafzettel an Unserem Abschleppwagen

Betr; Vorgangsnummer: 47255799 Kennzeichen DA - EK 10 ( Abschleppwagen = Einsatzfahrzeug beladen mit einem PKW zum abladen ) Wir Haben einen Strafzettel erhalten um 9.08 Uhr und 9.16 haben wir schon mit Ihnen telefoniert, wir haben einen def PKW beim Besitzer zugestellt ( Hochhaus gegenüber ) Bis wir wussten wo wir das Auto abladen konnten Haben wir das Ticket schon erhalten LKW war offen Schlüssel gesteckt wir waren in Sichtweite...Leider haben wir Ihren Mitarbeiter : 6015140 nicht mehr gesehen.. Bitte info wie was in diesem Fall weitergeht... Damit wir den Fall weiterleiten können Mfg ****** ****** Fa Kempa Abschleppdienst Rudolf Diesel Str 35 64331 Weiterstadt 06151 896204

Park & Control Habe Parkgebühr Rechnung bekommen, obwohl am Eingang des Parkhauses Kostenlos steht.

Rechnung ist für 09.03.2024 erhalten für Parken ohne Parkgebühr entrichtet zu haben Am Eingang des Parkhauses steht kostenfrei, wiso werden jetzt Parkgebühren erhoben und wo hätte man einen Parkschein lösen können, es gab da keinerlei Kassenautomat. Nur auf dem Parkplatz vor dem Wonnemar gibt es einen Automaten, auf dem Steht aber Parkplatzgebühr und nicht fürs Parkhaus. Auch im Internet ist das Bild mit dem Schild "Benutzung kostenfrei" an der Einfahrt eindeutig zu sehen. Da wir keinerlei Hinweisschild einsehen konnten, dass eine Gebühr fällig ist, verstehen wir jetzt nicht die erhobene Gebühr. Wenn dort hätte bezahlt werden müssen und dies ersichtlich gewesen wäre, hätte ich definitiv die Gebühr entrichtet. Bitte teilen Sie mir mit, wieso ich mich jetzt verhalten soll. LG Jeannette ******

Park & Control Widerspruch Verwendungszweck 47219555 WIS IT 24

Sehr geehrte Damen und Herren, ich war am Donnerstag den 11.04.2024 mit meiner Mutti, 88 Jahre, zum einkaufen in: REWE Wismar, Phillip-Müller-Straße 4. Da meine Mutti nicht mehr sehr gut zu Fuß ist, muss ich ihr beim Ein- und Aussteigen aus dem Auto helfen. Dabei habe ich leider vergessen, die Parkuhr ins Auto zu legen. Anbei sende ich Ihnen den Kassenzettel für den Einkauf mit. Dieser hat eine Uhrzeit von 10.46 Uhr. Das Knöllchen wurde um 10.33 Uhr ausgestellt. Ich möchte Sie bitten, das Knöllchen in Höhe von 35,00 € wieder aufzuheben. Mi freundlichen Grüßen ******

Park & Control Schwerbehindert

****** Katharina Kfz M-KJ -5652 Meine Muter ist Schwerbehindert und kann schlecht gehn undihr Mann hat keinen Führerschein sie muss unbedingt Einkaufen Fahren und braucht sehr lange das sie über die 90 min drüber hinauskommt und sie bekommt immer strafzetell .Ich habe am 0404.2024 angerufen und ihre kolegin hat gesagt wir sollen den Behinderten ausweis schicken

Park & Control Zahlungsfrist

Sehr geehrte Damen und Herren.Heute Morgen fuhren mein Enkel und ich zum Einkaufen nach Weidenau. Als wir am Auto ankamen, erwartete uns die Überraschung, dass wir die Parkzeit nur um ein paar Minuten überschritten hatten. Muss man für 3 Minuten eine Parkgebühr von 35 Euro zahlen? In diesem Fall kommt es zu einer Wartezeit von einigen Mfg.Frau ******

Park & Control Widerspruch gegen Rechnung

Am Sonntag dem 10.03.24 haben wir einen Ausflug in die Eifel gemacht, wo wir morgens beim Abholen unserer Tochter auf dem Parkplatz von Netto gewendet haben. Als wir abends unsere Tochter wieder zu Hause abgesetzt haben, drehten wir wieder auf dem Parkplatz. Ihr Control System machte daraus eine Überschreitung der Höchstparkdauer und berechnet nun 30 Euro. Der Supermarkt war geschlossen den ganzen Tag und wir standen überhaupt nicht auf dem Platz!?!

Park & Control Parkscheibe vergessen

Ich bin um 17:25 auf den Netto Parkplatz gefahren und wollte schnell eine Kleinigkeit einkaufen dabei habe ich vergessen die Parkscheibe einzulegen um 17:30 habe ich den Laden verlassen und sah wie ihr Mitarbeiter mich gerade notierte er sagte oh ich habe sie schon notiert ich sagte das ich nur 5 minuten im Laden war um was kleines einkaufen und das ich die Parkscheibe vergessen hatte er sagte das ich schon im Programm bin und er leider nichts mehr machen kann aber sollte mal eine Email schreiben und höflich fragen ob sie die Verwarnung fallen lassen können mit freundlichen Grüßen ****** ******

Park & Control Trotz Bezahlung -Mahnung

Obwohl ich die beiden Rechnungen am 13.03.24 bezahlt habe, kam kurz darauf eine Mahnung und heute droht mir ein Inkassounternehmen. Bitte um Klärung! Mfg ****** ******

Park & Control Brief vom25.3.24

Sehr geehrte Damen und Herren Habe ihren Brief erhalten lege hiermit Einspruch ein da ich um 16:50 cca einparkte und um 17:43 raus bin habe einen Zeugen und Kassenbeleg da ich nur was holte auf die schnelle da es für meinen Mann zum Geburtstag war und um 18:00 seine Gäste kämmen bin langsam aber nicht so langsam das ich 2 Std bräuchte um was zu holen bin 60% schwerbehindert . Wenn sie mir per Post Rückmeldung gäben wäre nett danke in vorraus fr ******

Park & Control formell zulässige aber unberechtigte Vertragsstrafe Vorgang-Nr. 47129333

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, am 28.03.24 wurde um 17:36 Uhr - unmittelbar nachdem meine Frau und ich auf den Parkraum Langwahn 54 in Eschweiler auffuhren - wurde eine Zahlungsaufforderung Ihres Unternehmens am PKW angebracht. Der Mitarbeiter mit der Nr. 600139 hatte offensichtlich das Einfahren auf dem Gelände beobachtet und ist unmittelbar nach dem ich - und dann meine Frau - den PKW verlassen hatte tätig geworden. Für Kurzeinkäufe besuchen wir die Ladenlokale am Langwahn häufiger. Allerdings bleibt dann bei Bagatelleinkäufen meist eine Person für die kurze Einkaufzeit im Wagen sitzen. Es ist nachvollziehbar, dass die Betreiber des Ladenzentrums keine Dauerparker auf der Parkfläche dulden. Aber wir sind keine Dauerparker. Nie. Wir kaufen ein. Dies musste der Mitarbeiter mit der Nr. 600139 auch erkennen. Zum Vorgang am 28.03.: meiner Frau fiel kurz nachdem ich den PKW Richtung REWE verlassen hatte ein, dass sie noch etwas in der Drogerie Rossmann kaufen musste (Einkaufsbons liegen vor). Sie verließ den PKW ebenfalls kurz und kehrte nach ca. 10 Min. zurück. Der Beauftragte der Park & Control musst uns als Einkäufer und nicht als Dauerparker eindeutig identifiziert haben. Ob er erfolgsabhängig vergütet wird oder seine Statistik verbessern wollte, wissen wir nicht. Meine Frau hat zwar versäumt, eine Parkscheibe zu hinterlegen, aber das Verhalten des Beauftragten bleibt unverhältnismäßig. Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass das Hinweisschild an der Zufahrt August-Thyssen-Straße u.E. nicht ausreichend genug auf die geänderte Sanktions-Situation hinweist. Beim Auffahren auf das Gelände (scharfe Links-oder Rechtslenkung) schaut der Fahrer/die Fahrerin nicht auf irgendwelche nicht öffentlichen, langen Schildertexte. Wir empfehlen den Betreibern des Ladenzentrums eine Verwarnstrategie für alle offensichtlich nur zum Einkauf auffahrenden Kunden. Nachdem wir die Zahlungsaufforderung verblüfft zur Kenntnis genommen haben, versammelten sich zwei weitere im gleichen Zeitraum betroffene Kunden auf dem Parkplatz und brachten Ihren Unmut zur Kenntnis. Die Dame, die ihren PKW der neben unserem PKW parkte, war sogar noch später als wir auf den Parkplatz aufgefahren. Auch hier hat der Beauftragte (600139) deutlich und absichtlich über den Zweck und das Ziel einer Sanktionierung herausgeschossen. Da der Meinungsaustausch der Betroffenen über die geänderte Sanktionssituation noch dauerte, haben wir das Gelände dann gegen 18:00 Uhr wieder verlassen. Dies können Sie anhand Ihrer Kameraaufzeichnung sicherlich nachvollziehen. Ein Verstoß gegen die Vorschriften auf dem Langwahngelände wird uns sicherlich nicht mehr unterlaufen. Zu unserem Bedauern müssen wir darauf hinweisen, dass der Einkauf am 28.03. der letzte gewesen sein wird, wenn wir durch die u.E. unfaire Vertragsstrafe belastet werden. Der Ärger über das offensichtlich unverhältnismäßige Vorgehen des Beauftragten (600139) ist schon erheblich. Bitte prüfen Sie unser Anliegen. Ein Erlass der Vertragsstrafe ist sicherlich auch im Sinne der Betreiber des Ladenzentrums und der dort ansässigen Einzelhändler. Mit freundlichen Grüßen Andrea und ****** ******

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