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Reklamationen & Beschwerden (375)

Unzufriedene Verbraucher teilen Ihre Reklamationen und Beschwerden mit Parkwatcher. Lese echte Kundenerfahrungen und schaue wie das Unternehmen auf öffentliche Kritik reagiert und die Probleme seiner Kunden löst.

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Parkwatcher Strafe für 2 Minuten stehen bleiben bei Shell Tankstelle

Parkwatcher hat mir einen Brief gesendet mit einer Zahlungsaufforderung von 40 Euro. Sie meinen, dass ich vor 2 Monaten auf dem Privatplatz ihres Kundens "vertragswirdig verhalten" habe. Es war eine Herausforderung, diese Firma zu kontaktieren, weil sie keine Telefonnummer haben. Man kann nur eine Anfrage erstellen, auf die Parkwatcher einmal antwortet und dann dieses Ticket schließt, sodass es nicht möglich ist, eine Gegenfrage zu stellen. Nach 2 Wochen und mehreren Anfragen habe ich endlich Beweisbilder bekommen und habe festgestellt, es geht um eine Shell Tankstelle, auf der ich unter 2 Minuten war und nicht geparkt habe. Sie haben Bilder gemacht, als ich da durchgefahren bin. Trotz meinen Emails mit einer Aussage von Shell (ich habe auch die Tankstelle kontaktiert, die bestätigt hat, dass keine Strafe in diesem Fall vorgesehen ist) bekomme ich weitere Briefe, in denen sie schreiben, sie hätten keine Antwort von mir bekommen. Ich bin mir sicher, es gibt mehrere solche Fäller. Ich bitte also um die Aufmerksamkeit für dieses Geschäft.

Parkwatcher Sehr geehrte Damen und Herren, als Anlage der Widerspruch gegen den Strafzettel!

Widerspruch gegen Strafzettel ****** ****** Eichgraben 37 D-71672 Marbach Parkwatcher 365 GmbH Am Mainkanal 4 D-63450 Hanau Marbach 08.01.2024 Schreiben vom 21.12.2023, Aktenzeichen VNR11033148, Kfz-Kennzeichen: LB-DK 7090 Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem oben genannten Schreiben machen Sie eine Vertragsstrafe geltend, mit der Begründung, dass das oben genannte Fahrzeug unter Verstoß gegen die am Parkplatz geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abgestellt worden sei. Zunächst teile ich Ihnen mit, dass ich die geltend gemachte Forderung nicht freiwillig begleichen werde. Weitere auflergerichtliche Mahnungen, die Befassung eines Inkassodienstleisters oder die Durchführung eines Mahnverfahrens sowie die Befassung eines Rechtsanwalts für die vorgerichtliche Mahnung sind zwecklos. Ich mache Sie da- rauf aufmerksam, dass dadurch entstehende Kosten und Gebühren nicht notwendig und daher nicht erstattungsfähig sind, und zwar selbst dann nicht, wenn der Anspruch dem Grunde nach ge- geben wäre. Der Anspruch ist dem Grunde nach nicht gegeben. Die geltend gemachte Forderung stellt eine Vertragsstrafe dar. Diese setzt das Zustandekommen eines Vertrags voraus. Ein Vertrag kommt durch zwei korrespondierende Willenserklärungen zustande. Selbst wenn man einmal unterstellt, dass durch das Zurverfügungstellen des Parkplatzes ein Angebot in Gestalt einer Realofferte und durch das Abstellen des Fahrzeuges die Annahme erfolgt ist, wäre ein Vertrag mit dem Halter des Fahrzeugs nur dann zustande gekommen, wenn er zum Zeitpunkt des Verstoßes zugleich der Fahrzeugführer war. Das ist hier nicht der Fall. Eine ß 25a StVG entsprechende Halterhaftung gibt es für die geltend gemachte Vertragsstrafe nicht. Die Vorschrift ist auch nicht entsprechend auf das Zivilrecht anzuwenden, da § 7 StVG gerade festlegt, in welchen Bereichen eine Halterhaftung im Zivilrecht gelten soll. Eine entsprechende Anwendung von ß 25a StVG auf Vertragsstrafen wurde die gesetzgeberische Entscheidung konterkarieren und ist daher abzulehnen. Auch unter anderen Gesichtspunkten kann der geltend gemachte Anspruch nicht durchgreifen (vgl. Landge- richt Kaiserslautern, Urteil vom 27.10.2015 – 1 S 53/15): Ein Anspruch nach § 823 BGB würde ak- tives Tun des Halters oder eine Garantenstellung Voraussetzungen, woran es hier fehlt. Mit freundlichen Grüßlen ****** ******

Parkwatcher Widerspruch AZ VNR9990960

Guten Tag, in dem von Ihnen mir zu gesandten Schreiben vom 2. Januar, haben sie mir vorgeworfen am 30. September um 21:29 Uhr an folgende Adresse falsch geparkt zu haben. Erich – Ollenhauerring 8,60439 Frankfurt am Main. Ich habe an diesem Tag in der Tankstelle nicht geparkt und kann dieses mit Zeugen belegen. Außerdem habe ich Kontakt zur Tankstelle aufgenommen und erfahren, dass sie kein Vertragsverhältnis zueinander haben. Des Weiteren haben Sie mich als angeblichen Eigentümer des Fahrzeuges angegeben dies ist nicht der Fall. Die Mitarbeiter der Tankstelle haben uns gebeten, gegen sie eine Anzeige zu erstatten, was wir umgehend auch getan haben. das von mir per Einschreiben und Eingangsbestätigung verfasste Widerspruchsschreiben ist in ihrer Geschäftsstelle bereits eingetroffen. Sollten Sie mich weiter belästigen, werde ich weitere rechtliche Schritte gegen sie vornehmen. Mit freundlichen Grüßen, ****** ******

Parkwatcher Ticket wurde von Ihrem Mitarbeiter storniert

Da ich im Netto einkaufen war und Ihrem Mitarbeiter den Kassenbon gezeigt habe, hatte er das Ticket storniert. Er hat auch von Ihnen die Storno Bestätigung auf sein Handy bekommen und hat mir diese auch gezeigt. Jetzt bekomme ich schon die 3. Mahnung von Ihnen. Ich bitte Sie hiermit umgehend den Betrag zu stornieren und mir dieses schriftlich zu bestätigen. Mit freundlichen Grüßen Anja ******

Parkwatcher Aktenzeichen :VNR10405236

Hallo, diese Strafe wurde schon vor sehr langer Zeit bezahlt, deshalb füge ich unten ein Foto mit den Zahlungsdaten bei und bitte korrigiere es

Parkwatcher Blockieren von mehreren Stellplätzen mit einem Fahrzeug?

Ich habe eine Zahlungsaufforderung über 40 Euro erhalten (Versoß laut § 1.4 vom 04.12.2023 in Zeppelinstr. 54 63477 Maintal. Tatvorwurf: Blockieren von mehreren Stellplätzen mit einem Fahrzeug. 1. Dieser "Tatvorwurf" wird auf dem Parkwatcher-Schild überhaupt nicht angeführt. 2. Ich habe nicht mehrere Stellplätze blockiert. Normalerweise ist dieser Parkplatz nur wenig besetzt, so dass sich diese Blockierung überhaupt nicht ergeben könnte. 3. Ich fordere hierfür einen Bildnachweis, wenn überhaupt! Gegen die Zahlungsaufforderung erhebe ich Einspruch.

Parkwatcher Zahlungsaufforderung für 2 Minuten stehen bleiben bei Shell Tankstelle

Guten Tag, ich habe Zahlungsaufforderung in der Höhe von 40 Euro bekommen wegen Blockierung von Kundenstellfälsche ohne Einkauf und Widerrechtliches Parken auf andere Mieter/ Kunden reservierte Parkfläche obwohl ich nicht geparkt habe. Ich habe bei Shell kurz angehalten und auf meinen Sohn (15 Jahre alt) gewartet weil für ihn ist Shell der einfachste Weg zu mir zu kommen, von dort sind wir nach Hause gefahren. Ich habe keinen Hinweis dass man dort nicht anhalten darf ohne Einkaufen oder tanken. Ich bin auch im Auto geblieben und habe keinen verhindert bzw. keinen Platz besetzt. Vielen Danke für Ihr Hilfe.

Parkwatcher Widerspruch zu VNR10810506

Ich habe am 30.11. vor der Kennedystrasse 25 in Maintal geparkt. Nach dem Parken habe ich das Auto verlassen und bin direkt zur dort ansässigen Ärztin Dr. Barekzai gegangen. (Foto von Krankmeldung hängt an). Danach bin ich auch wieder direkt zum Auto gegangen und habe das Grundstück nicht verlassen! Weiterhin wurde die erlaubte Parkzeit nicht überschritten und eine zugelassene Digitale Parkscheibe war an der Windschutzscheibe zu sehen! Trotzdem wurde von Ihnen behauptet, das ich das Grundstück verlassen hatte. Daraufhin habe ich online bei Ihnen am 19.12. widersprochen und Bild oder Videomaterial von Ihnen angefordert, die mein Vergehen beweisen sollen. Das ist von Ihrer Seite nicht erfolgt. Mehrfach habe ich versucht Sie telefonisch zu erreichen, was aber offenbar nicht möglich ist. Für den 8.1.24 um 10 Uhr hatte ich dann einen Rückruf bei Ihnen beauftragt, was auch nicht erfolgt ist! Da Sie mittlerweile eine Mahnung an mich versendet haben, habe ich am 7.1.24 den Betrag incl. Mahngebühr unter Vorbehalt überwiesen. Da Ihre Forderung mir gegenüber vollkommen unberechtigt ist, fordere ich Sie hiermit auf mir den zu unrecht eingeforderten Betrag von 47,50 umgehend, aber bis spätestens 19.01.2024 auf mein Konto zu überweisen.

Parkwatcher Mahnung

Es geht um eine Rechnung die ich bereits gezahlt habe Und bekomme trotzdem Mahnung von ihnen Mit freundlichen Grüßen ******

Parkwatcher Aktenzeichen: VNR10822134 Widerspruch

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich um die Stornierung der Rechnung von Akt: VNR10822134 SU-TW-2223 vom 30.11.23 Altenhasslauer Str. 5 63571 Gelnhausen. Ich hattte ein Anliegen Friseurbesuch. Der Inhaber hat es mir auch schriftlich bestätigt. Bitte um Rückmeldung und bedanke mich im Voraus

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