Ohne Maske - Ladenrauswurf

  • Ungelöst
  • 15 Jan 2021
  • #177661
  • 382
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Am 13.01.20 betrat ich ohne Maske den benannten Penny in der Schlosstrasse in Wiesloch, kaum drin, wurde ich von zwei Penny Mitarbeitern angegangen, ich solle Maske tragen, ich erwiderte, ich brauche das nicht, worauf kam , ich solle umgehend den Laden verlassen oder man sähe sich gezwungen, die Polizei zu holen. Ich entgegen sprach auf Paragraph 240 an, der Versuch der Nötigung ist strafbar, immer noch drohte man mir nun die Polizei zu verständigen, wenn ich nicht den Laden verliesse , ich blieb standhaft und sagte , das Hausrecht sei verwirkt. Paragraph 242 BGB
Sowie Urteile die Nachweisen das es Willkür darstellt, siehe BGH NJW 1994, 188 "Denn die Information auf der im Eingangsbereich aufgestellten Hinweistafel ist weder eine verbindliche Hausordnung noch eine Geschäftsbedingung. Eine Anordnung, mit der der Zutritt,zu den dem allgemeine n Publikumsverkehr eröffneten Geschäftsräumen nur unter bestimmten Bedingungen gestattet werden soll, muss hinreichend deutlich erkennen lassen,unter welchen Voraussetzungen der Inhaber des Hausrechts mit dem Betreten der Geschäftsräume nicht einverstanden ist.
1. Ein Geschäft, ohne Deklaration einer Maskenpflicht in den. AGBs und welche vor Eintritt signiert werden müssten,darf im Geschäft im Nachgang keine Maskenpflicht auferlegen,da es dann Vertragswidrig und strafrechtlich nötigend handelt.

Somit darf ich auch ohne Maske im Laden meine Einkäufe erledigen!

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15-01-2021 um 14:26 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Penny-Markt weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

08-02-2021 um 21:23 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Mies , solch giftige Produkte würde ich keinem empfehlen

2
Penny-Markt
Zufriedenheitsindex: 20.5/100

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