Leider komme ich gerade fassungslos aus ihrer Ahlener Filiale zurück, bei der die im BGB verankerte Sachmängelhaftung abgelehnt wurde, weil ich keinen Kassenbon vorlegen konnte.
Es handelt sich dabei um zwei Kopfkissen, die ich vor ca. 4 Wochen in der Ahlener Filiale gekauft habe und jetzt, bei in Gebrauchnahme feststelle, dass diese unerträglich nach Schimmel riechen. Das es sich hierbei - im schlimmsten Falle - um einen gesundheitsgefährdenden Sachmangel handelt, kann ich eine derartig ignorante Vorgehensweise beim besten Willen nicht tolerieren.
Bin gespannt, was der Anwalt dazu sagt. Ein Foto lässt sich hier übrigens nicht anfügen, die Datei scheint 'zu groß' zu sein.
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