Dokumentenauflastung

  • 02 Apr 2024
  • #594702
  • 36
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Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin gerade sehr enttäuscht vom Kundenservice und dem Verhalten mir als Kunden gegenüber!

Ich habe bereits zweimal an Pössl geschrieben, zuletzt am 4.3.24. In einer ausführlichen Mail habe ich zusammengefasst, was meine Recherchen bzgl der Dukumentenauflastung ergeben haben und habe Sie nun lediglich noch um das erforderliche Dokument gebeten, welches der TÜV benötigt.

Ich bin sehr verärgert, dass ich seit dem 4.3.24 keinerlei Rückmeldung von Pössl erhalten habe - so etwas habe ich bisher mit keinem meiner Fahrzeuglieferanten erlebt.

Auch telefonische Rückfragen waren erfolglos.

Ich stelle hiermit fest: den Anspruch eine guten Kundenservice nach erfolgtem Verkauf zu bieten, gibt es offenbar bei Pössl nicht.

Anbei der Text meiner email vom 4.3.24 mit allen Informationen.
Der email waren auch die entsprechende Fotos angehängt.

Ich erwarte nun umgehend eine Antwort von Pössl.

Mit freundlichen Grüßen
****** ******





Von: ****** ****** <******@frankkotter.de>
Betreff: Pössl 640 Dokumentenauflastung von 3,5 t auf 3,8 t
Datum: 4. März 2024 um 15:02:33 MEZ
An: info@poessl-mobile.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach dem ich nun einige Zeit zu dem Thema mit Fiat dem TÜV Nord , Fa. Goldschmitt und meinem Händler verbracht habe lande ich wieder bei Ihnen.

Es geht mir um eine Auflastung auf Dokumentenbasis und dafür benötige ich von Ihnen als Hersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Fiat Professional hat mich an Sie als Hersteller verwiesen und der nette Kollege von Fiat erklärte mir auch, dieses sollte kein Problem sein da mein Fahrzeug bereits das Maxi Chassis hat.
Auch der der TÜV hat mich an Sie verwiesen.

Wie gesagt es geht mir um 300 kg - von jetzt 3,5 t auf 3,8 t.

Meine derzeitigen Achslasten sind hinten 2,4 t und vorne 2,1 t

Sie finden alle Schreiben und mein Fahrzeugschein und ein Foto vom Typenschild im Anhang.

Ich würde mich freuen wenn Sie meiner Bitte nachkommen könnten.

Vielen Dank und Gruß,

****** ******




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Fiat Professional


Sehr geehrter Herr ******,

vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme mit Fiat Professional.

Wie bereits telefonisch besprochen, bestätigen wir Ihnen auf diesem Wege schriftlich, dass wir als Hersteller eines Teilproduktes, welches in einem sogenannten Mehrstufen-Herstellungsverfahren gefertigt wurde, keine Möglichkeit haben eine Freigabe für eine nachträgliche Erhöhung des Gesamtgewichts zu vergeben.

Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen alternativ an den Aufbauhersteller des Fahrzeugs wenden.

Mit freundlichen Grüßen


Kundenbetreuung Fiat Professional

Dennis R.
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TÜV Nord

Sehr geehrter Herr ******,
vielen Dank für Ihre Anfrage.


Zum Thema:

In der EG-Typgenehmigung der Stufe 2-Genehmigung des Wohnmobiles ist von Pössl als zulässiges Gesamtgewicht, auch bei den Fahrzeugvarianten mit einer zulässigen Achslast von 2100kg bzw. 2400kg, maximal 3500kg festgelegt.

Das zulässige Gesamtgewicht (zGG) eines Fahrzeuges kann nachträglich für Fahrzeuge erhöht werden, wenn eine der folgenden Nachweise vorliegen.

Bescheinigung des Fahrzeugherstellers über die nachträgliche Erhöhung des zGG. Diese müsste bezogen auf die Fahrzeugidentnummer des betreffenden Fahrzeuges oder bezogen auf Variante/Version der ABE/EG-TG des Fahrzeuges ausgestellt sein.
Bescheinigung eines technischen Dienstes TD über die nachträgliche Erhöhung des zGG. Diese müsste bezogen auf die Fahrzeugidentnummer des betreffenden Fahrzeuges oder bezogen auf Variante/Version der ABE/EG-TG des Fahrzeuges ausgestellt sein.

Des Weiteren kann durch Einbau von Fahrzeugteilen (z.B. Verbau einer Luftfederung) eine Auflastung realisiert werden. Diesbezüglich müssen dann Prüfzeugnisse (z.B. Teilegutachten) für den Einbau der Bauteile mit einer gleichzeitig geprüften Erhöhung des zGG vorliegen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die TÜV-STATION in Ihrer Nähe, an der Sonderabnahmen durchgeführt werden.

Über den Link www.tuev-nord.de/tuev-stationen sind Sie auf der Startseite der TÜV NORD GRUPPE.
Jetzt können Sie Ihre PLZ eingeben. Damit werden Ihnen alle TÜV-STATIONEN in Ihrer Nähe angezeigt.
Klicken Sie auf die gewünschte TÜV-STATION und Ihnen werden die Adresse, der Name des Leiters der TÜV-STATION, die angebotenen Dienstleistungen und die Öffnungszeiten angezeigt.
Hier finden Sie auch Hinweise zu unserem kostenlosen Terminservice.

Sollten Sie ein Beratungsgespräch wünschen, können Sie dieses unter der kostenlosen Tel-Nummer 0800-80 70 600 vereinbaren.
Beratungen werden zum Gebührensatz von momentan 33,00 Euro je Viertelstunde berechnet. Dieser Betrag kann ggf. teilweise auf die spätere Begutachtung angerechnet werden.


Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt
Fachreferent für Fahrzeugprüfungen

TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG

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02-04-2024 um 11:19 Uhr

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