Ablehnung meiner Gewährleistungsansprüch bei meinem bei Ihnen erworbenen E-Bike der Fa. Fischer

  • Ungelöst
  • 12 Jul 2023
  • #514818
  • 186
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Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem ich bereits am 27.06.2023 dem Kundenservice der Fa. Fischer mein Problem mit meinem bei Ihnen erworbenen E-Bike geschildert habe, bekam ich bis letzten Freitag 07.07.2023 keine Rückmeldung. Ich habe Ihnen dann am Freitag 07.07.2023 mein Problem geschildert und Sie darüber in Kenntnis gesetzt sowie eine Frist zur Nacherfüllung bis Freitag 14.04.2023 gesetzt.

Vermutlich haben Sie dann nochmal Druck auf die Fa. Fischer aufgebaut, denn heute kam eine detaillierte e-Mail an mich zurück. Den gesamten Mailverlauf habe ich Ihnen als Anhang per PDF inkl. Foto der Verkaufsrechnung angehängt.

Die Fa. Fischer will das E-Bike nicht kostenlos nachbessern, weshalb ich mich nun wieder an Sie wenden muss, da Sie ja der Verkäufer des Rades sind.

Nach neuem Gewährleistungsrecht ab 01.01.2022 liegt die Beweislast bis 12 Monate nach dem Verkauf der Ware beim Verkäufer und nicht bei mir, der Endkundin. Auch wenn die Fa. Fischer mir die Garantie/Gewährleistung ablehnt, so kann ich meine Gewährleistungsansprüche Ihnen gegenüber sehr wohl geltend machen.

Es handelt sich um keine mechanische Einwirkung, sondern vermutlich ist die Gangschaltung/Getriebe defekt.

Wie bereits oben erwähnt liegt die Beweislast nicht bei mir, ich habe das E-Bike wie aus der Verkaufsrechnung im Anhang ersichtlich am 14.11.2022 bei Ihnen käuflich erworben. Zudem möchte ich auch erwähnen, dass ich zum damaligen Zeitpunkt auch 1.999 Euro inkl. MWST bezahlt habe, was nicht gerade wenig Geld ist.

Da ich Ihnen bereits eine Frist zur Nacherfüllung bis Freitag 14.07.2023 gesetzt habe, erwarte ich nun eine für mich positive Lösung.

Sie können das E-Bike jederzeit nach schriftlicher Terminabsprache bei mir zu Hause abholen.

Ich erwarte nun entweder eine Rücknahme des E-Bikes oder Rückzahlung des kompletten Kaufpreises in Höhe von 1.999 Euro.

Ich erwarte zudem eine Rückantwort von Ihnen, nicht vom Kundenservice der Fa. Fischer. Sie sind mein Verkäufer, nicht Fa. Fischer.

Sollten Sie meiner o. g. Forderung nicht nachkommen, übergebe ich den Fall am 17.07.2023 ohne weitere Rücksprache an meinen Rechtsanwalt.

Mit freundlichem Gruß

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