Ungerechtfertigte Verhängung einer Vertragsstrafe für LIDL-Kundin während 20 Minuten Einkauf

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  • 03 Jul 2023
  • #510923
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Ich parkte am 12.06.2023 auf dem Kundenparkplatz der Lidl-Filiale in Berlin-Tempelhof, Manteuffelstr. 24-25 (den ich sehr selten mit dem Auto befahre, weil ich dort wohne und normalerweise per Fahrrad einkaufe). An jenem Tag kam ich mit dem Auto von der Stadt her und stellte mich wegen der großen Hitze an den Rand des Platzes, wo es Schatten gab, der aber am weitesten vom Ladeneingang entfernt war. Der Platz dort war so gut wie leer. Ein weißer Pkw stand da, der Fahrer saß auf seinem Sitz und hatte die Tür weit offen, also stellte ich mich links neben ihn in genügendem Abstand, um seine Tür nicht zu berühren. Dann ging ich für ca. 20 Minuten bei Lidl einkaufen und war um 16:39 an der Kasse. Als ich zum Auto zurückkam, war der weiße Pkw nicht mehr da, aber links von mir stand ein anderer Pkw. Die Fahrerin war empört über einen Zettel an ihrer Windschutzscheibe und machte mich aufmerksam, dass ich auch etwas an der Scheibe hatte. Sehr erstaunt las ich, dass ich "außerhalb gekennzeichneter Flächen" geparkt hätte. Ein Parkwächter war nicht zu sehen, obwohl der Zettel erst 4 Minuten zuvor ausgestellt war (um 16.35). Statt dessen war ein Security-Mitarbeiter von Lidl in der Nähe, der mir freundlich erklärte, wie das auf diesem Platz gehandhabt wird und dass dafür eine Firma zuständig sei, an die ich mich wenden müsste. Seine einzige Vermutung war, dass ich evtl. nicht exakt zwischen den grau markierten Pflastersteinen geparkt hatte, die die einzelnen Plätze abtrennen, sondern leicht versetzt, weil ich ja dem andern Pkw ausgewichen war. Erst dann erfuhr ich auch von dem System der Bodensensoren, die die Parkzeit registrieren (90 Minuten sind maximale Parkzeit, wie üblich). Er meinte, dass das in meinem Fall evtl. nicht genau gemessen werden konnte etc. etc. Der Filialleiter riet mir, bei der Firma anzurufen und den Fall zu beschreiben. Wegen eines Fahrradunfalles kam ich zunächst nicht dazu, während der Sprechzeiten anzurufen. Vergangene Woche versuchte ich es mehrmals, bis ich endlich eine Dame am Telefon erreichte. Sie empfahl mir, den Kassenzettel mit einzusenden, um die Stornierung des Parkvorwurfes zu erwirken. Dies möchte ich hiermit tun, denn ich habe weder außerhalb der Parkfläche geparkt, noch jemandem den Platz weggenommen, noch habe ich zu lange dort geparkt. Die besagten grauen Pflastersteine waren auch sehr schlecht zu erkennen, weil der ganze Platz gepflastert ist und bei dem heißen trockenen Wetter ziemlich staubbedeckt war. Ich bin mir keines Vergehens bewusst und lege WIDERSPRUCH gegen die verordnete Vertragsstrafe in Höhe von 24,90 EUR ein.

Mit freundlichen Grüßen
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03-07-2023 um 18:37 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Safe Place weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

18-07-2023 um 00:38 Uhr


Problem behoben

6 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Sie haben tatsächlich recht schnell reagiert und meine „Vertragsstrafe“ aufgehoben, nachdem ich sehr detailliert beschrieben hatte, dass sie nicht gerechtfertigt war. Aber ich bin sicher, dass es nur so gut lief, weil sie sahen, dass ich eine Kopie an reklamation24.de geschickt hatte und dass es nun öffentlich zu sehen war. Danke!

2
Safe Place
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