Ich habe die Ratenschutzversicherung fristgerecht widerrufen. Laut Vertrag ist die Einmalprämie innerhalb 30 Tagen zu erstatten. Dies ist nicht erfolgt. Entgegen den Vertragsbestimmungen wurde die Einmalprämie angeblich dem Finanzierungskonto gutgeschrieben und so die Darlehenssumme verringert. Hierrüber habe ich keinerlei Unterlagen bekommen, um dies nachvollziehen zu können. Außerdem wird laut Vertrag nur bei Kündigung der Ratenschutzversicherung die Einmalprämie dem Finanzierungskonto gutgeschrieben, bei Widerruf jedoch zurückerstattet. Auf diese Rückerstattung warte ich seit September vergebens, so dass mir wohl nur noch der Klageweg bleibt. Meine Rechtsschutzversicherung hat schon Zusage erteilt, jedoch habe ich gedacht, dass man das auch außergerichtlich klären kann. Bisher leider ohne Erfolg.
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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
13-12-2021 um 09:36 Uhr
Problem ungelöst
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Kundenservice NoteNEIN
Weiterempfehlung?Man wird mit Standard Floskeln ab gespeist, auf das eigentliche Problem wird nicht eingegangen und an den Vertrag wird sich nicht gehalten. Es geht nur um Profit und nicht um Kundenservice.
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