Trotz mehrmaliger Korrespondenz wird ein Schufa Eintrag trotz erfolgter Restschuldbefreiung nicht mit einem Erledigungsvermerk versehen.
Das Gerichtsurteil zur Restschuldbefreiung wurde bereits mehrfach nachweislich an die Schufa verschickt.
Ein Zitat aus Ihren eigenen Aussagen auf Ihrer Webseite:
Die von unseren Vertragspartnern gemeldeten Forderungen können erst nach Erteilung der Restschuldbefreiung mit einem Erledigungsvermerk versehen werden. Dieser wird, wie auch die Information über die Erteilung der Restschuldbefreiung, nach drei Jahren zum Jahresende gelöscht.
Die Restschuldbefreiung wurde nachweislich erteilt.
Auch habe ich auf die Dringlichkeit hingewiesen, da ich berufsbedingt eine neue Wohnung suche und dort bisher immer abgewiesen wurde, aufgrund der negativen Schufa.
Daher ist der Erledigungsvermerk sehr wichtig für mich.
Es kommt lediglich die Aussage, das die Angelegenheit sich in Klärung befindet, aber wenn ich mich an die obige Aussage halte, müsste ja Standardmäßig ohne irgendwelche Probleme der Eintrag gesetzt werden können.
Endgültige Einschätzung von Andi
31-08-2020 um 13:43
Problem gelöst
10 / 10
KundendienstbewertungJa
Würden Sie es empfehlen?Problem wurde nun gelöst. Alles gut
Teilen
Probleme mit Schufa?
Beschwerde einreichen!