Konto – Betreuungskonto durch den ehemaligen Betreuer
Beilage: per Fax und email ..... seit 24 OKTOBER 2019
Beschluss: Betreuungsgericht Lübeck Az.: 4 XVII 35555 vom 18. OKT 2019
Viele Fragen …............
Sehr geehrte Damen und Herren!
Bitte um Kenntnis des o. g. Beschlusses durch das Betreuungsgericht HL.
Seit dem 11. MAI 2019 wurde die Aufhebung des Beschlusses Betreuer Westphal vom Betreuten deshalb beantragt: Betreuer bot reichlich Unregelmäßigkeiten in der Eigenschaft als Betreuer, z. Bs. Vergriff sich Taschengeldkonto des Betreuten, u. a. ! Die Verfügungsberechtigung des Betreuers über das Konto ist seit 17. OKTOBER 2019 erloschen?
Der Betreuer darf nicht mehr „kontomäßig“ eigenmächtig reagieren?
Kann der Betreute über das Konto weiter verfügen?
GIRO-KONTO?
-online - banking ?
Konto-Kosten?
Konto-Karte?
Geldautomaten?
Legitimation erforderlich?
Kann der Betreute sämtliche Kontoauszüge seit Eröffnungsbeginn erhalten?
Warum? Der Betreuer hat - seit Konto-Eröffnung - bisher weder Kontobezeichnung, noch Bewegungsvorgänge dem Betreuten mitgeteilt!
Übermittlung der Geschäftsbedingungen der Sparkasse möglich?
Kann online-sparkassen-verkehr über das Konto getätigt werden?
Wie gestaltet sich die weitere Abwicklung des bestehenden Kontos?
Hinweis! Persönliche Vorstellung zur Konto-Situation wäre nur mit erheblichen großen Aufwand verbunden, weil der Betreute an den Rollstuhl noch gebunden ist.
Ihre Antwort …...............
Freundliche Grüße
HER - BERT ******
PS. * Konto – Nr.: musste „erraten“ werden, weil der ehemalige
Betreuer bis zum heutigen Tag „grundlos“ nicht bereit war, die Kontoverbindung ( trotz mehrmaliger schriftlicher Aufforderungen ) dem Betreuten mitzuteilen! Mögliche Beeinträchtigung/en ( bedeutet: mit Gehirnfunktionen seit Beginn der Betreuung waren stets völlig uneingeschränkt! ) für die „Nichthergabe der Konto-Verbindung“ gab es nicht!
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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
23-11-2019 um 17:27 Uhr
Problem behoben
7 / 10
Kundenservice NoteJA
Weiterempfehlung?Nach anfänglichen Schwierigkeiten, Situationen einvernehmlich zu beiden Seiten geklärt!
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