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Stadtwerke Kiel Widerspruch gegen Endabrechnung eingelegt und keine nue Abrechnung erhalten

Am 20.12.2023 habe ich von der Stadtwerke Kiel eine fehlerhaft Abrechnung erhalten. Lt. Stadtwerke wurde der Verbrauch und die Kosten vom 25.11.2022 bis zum 22.11.2023 abrechnet. Zu diesen Zeitpunkt konnte der Abtrag vom 10.12.2023 in Höhe von Euro 223 noch nicht beinhaltet sein, da die Abrechnung vor dem Zeitpunkt der Abbuchung lag. Außerdem wurde ab 10.1.2024 ein neuer Abtrag von Euro 555 zugrunde gelegt. Dieser wurde am 29.12.2023 bei Frau E.-S. moniert. Eine neue Rechnung sollte zudem erstellt werden, da der Abtrag falsch berechnet wurde. Der neue Abtrag befand sich auch schon in Abbuchung. Nach Rücksprache mit der Sachbearbeiterin wurde gegen diese Abbuchung Widerspruch eingelegt. Der Vertrag war bereits zu diesem Zeitpunkt per 24.01.2024 gekündigt. Bei der Abrechnung vom 4.3.2024 wurde der Verbrauch und die Kosten vom 23.11.2023 bis zum 24.01.2024 ohne Berücksichtigung des Abtrags vom 10.12.2023. Der Abrechnungsbetrag in Höhe von Euro 325,20 sollte bis zum 19.03.2024 beglichen werden. Widerspruch gegen diese Abrechnungen wurde per 04.03.2024 per Mail und auf der HP der Stadtwerke getätigt. Nach Rücksprache mit einem weiteren Sachbearbeiter im Januar 2024 wurde mir dann mitgeteilt, daß die Abrechnung vollkommen falsch ist und nur noch ein geringer Betrag um Ca. Euro 100 fällig ist. Das Gespräch wurde mit dessen Vorgesetzten abgestimmt. Daraufhin bekam ich weitere Erinnerungen und zuletzt Mahnungen aber keine Rückantwort keine neue Aufstellung. Mit dem letzten Widerspruch vom 11.03.2024 habe ich wiederholt Um eine Abrechnung gebeten und mitgeteilt, daß ich bereit bin den geforderten Betrag abzüglich des Abtrags von Euro 223 in Höhe von Euro 102,20 zu bezahlen. Heute habe ich nun eine Mail erhalten, daß die Abrechnung korrekt sei und der Abtrag vom 10.12.2023 (Zeitpunkt vom 25.11.2022 bis zum 22.11.2023) in der Abrechnung vom 20.12.2023 abgezogen wurde. Ohne den Betrag bereits erhalten zu haben? Es wurde sich zwar entschuldigt und man kam mir mit Ratenzahlungen entgegen, aber es wurde in der Mail ein Betrag von Euro 352,20 angefordert. Zeitgleich habe ich die Ankündigung zur Einstellung der Energie- und /oder Wasserversorgung erhalten. Hier wurde dann ein Betrag von Euro 330,20 angefordert zahlbar bis zum 24.04.2024. Es war noch ein weiterer Beleg dabei, indem Euro 336,15 angefordert wurden. Wie soll man dann noch an der Richtigkeit der Angaben vertrauen…..

Stadtwerke Kiel Abrechnung seit Wochen überfällig

Wir sind seit Jahrzehnten Kunde der Stadtwerke Kiel AG. Bisher hatten wir wenig Probleme und somit keinen Kontakt mit den Callcenteragenten. Dies änderte sich da unsere Gas- und Wasserabrechnung der Stadtwerke Kiel seit dem 12. Januar - laut Gesetzgebung (§40c Abs. 2 EnWG) ist festgelegt, dass nach Ende eines Abrechnungszeitraumes - unserer ist der 31. Dezember eines jeden Jahres - innerhalb von 6 Wochen eine Abrechnung erfolgen muss. Somit müsste uns die Stadtwerke unsere Abrechnung ab dem 12. Januar zugesandt haben. Bisher erfolgte diese Ende Januar/Anfang Februar ... was für uns auch kein Problem war. Nun jedoch haben wir schon den 9. April. Zwei Versuche zu erfahren, warum wir immer noch keine Abrechnung erhalten haben, verliefen mit und bei den Callcenteragenten ins Nirwana. Jedes Mal wurden wir vertröstet ... "kommt in wenigen Tagen" ... ja, wo denn? Wenn jemand mal seinen Abschlag nicht pünktlich anweist, kommt binnen weniger Tage gleich eine Mahnung incl. Mahnkostenzuschlag. Es wurde zu keinem Zeitpunkt kommuniziert, warum uns unsere Abrechnung bisher nicht zugestellt wurde. Im Internet steht, dass die Stadtwerke Kiel die Gasabrechnungen ab dem 6. Februar zustellen ... soso, wir haben heute den 9. April und haben immer noch keine Abrechnung für das Jahr 2023 vorliegen. Gerne hätte ich eine Erklärung und wäre dankbar, wenn uns unsere Abrechnung nunmehr umgehend zukommt. Gerne inklusive der uns gesetzlich zustehenden 5% Verzugszinsen.

n.d.

Zufriedenheitsindex

Total Reklamationen 2

„n.d.“ (nicht definiert) bedeutet dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, damit ein Zufriedenheitsindex errechnet werden kann.

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