Ich habe ueber Jahre hinweg fuer mein Girokonto eine monatliche Lebens und Arbeitslosenversicherung bezahlt. In den allgemeinen Geschaeftsbedingungen, ist festgelegt, dass die versicherte Person ihren Wohnsitz und dauerhaften Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben muss.
In meinem Fall traf diese Regelung nun leider nicht mehr zu. Dem entsprechend entfiel der Versicherungsschutz für Ihren Kreditlebensversicherung und Arbeitsunfähigkeitsversicherung ab dem 01.10.2012 nicht mehr zu, sie haben weiterhin monatlich die Gebühren weiterhin eingezogen. Trotz dass ich Sie ueber meinen Wegzug informiert habe.
Alle Informationen rund um den Versicherungsschutz fand ich nun in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und in meinem Beratungsprotokoll.
Ich fordere Sie deshalb auf, mir zur Höhe der rechtswidrig berechneten Entgelte und Versicherungsgebühren seit Kontoeröffnung und seit meinem Wegzug in die USA, die überzahlten Entgelte nebst Nutzungsersatz pro Jahr in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit der jeweiligen Berechnung innerhalb von 14 Kalendertagen auf mein Konto mit der u.g. IBAN zu überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
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13-02-2022 um 18:45 Uhr
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