Schwerbehinderten der Filiale verwiesen

  • Ungelöst
  • 01 Nov 2020
  • #139934
  • 298
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Heute am Samstag den 31.10.2020 war ich in Leonberg im Leo-Center einkaufen. Nach dem Einkauf begab ich mich dann in die Tchibo-Filiale Ihres Unternehmens im Center um dort einen Kaffee zu trinken. Da ich schwerbehindert bin, GDB 80 und die Merkzeichen G und B sowie Bronchialastma habe, bin ich von der Verpflichtung befreit ,Attest vorhanden und vorgezeigt, einen Mundschutz zu tragen ! Trotz der Vorlage des Attestes verwiess mich die Filialmitarbeiterin Frau ****** und ihre vietnamesische Kollegin in harschem Ton der Filiale da ich kein Mund-Nasenschutz trug aber auch schon an der Kaffeebar saß und bat mir einen Kaffee zu servieren wegen meiner Behinderung.
Laut dem Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Bundesgesetz, das „Benachteiligungen aus Gründen ua der Behinderung zu verhindern sind oder zu beseitigen. § 2 Anwendungsbereich
(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf: 8.
den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
(2) Für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch gelten § 33c des Ersten Buches Sozialgesetzbuch. MfG H. G.

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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

25-11-2020 um 22:15 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

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Kaffee gibt es genug aber nie mehr von Tchielens Bonenkaffee, Tchibo

1
Tchibo
Zufriedenheitsindex: 43.8/100

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