Die Versicherung lehnt jede Art von Zahlungen durch Krankheit ab. Ich soll mir die Stornokosten von ihnen zurückzahlen lassen nach §651h Abs.3 BGB wenn die Reise aus unvermeidbaren Umständen nicht statt gefunden hat.
Hat die Seefahrt-Legende Hurtigruten am 03.11.20 stattgefunden oder wurde sie abgesagt ?
Ich soll den Absagetermin der Versicherung mitteilen.
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01-12-2020 um 13:41 Uhr
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Antwort von Trendtours
01-12-2020 um 14:45 Uhr
Hallo Herr ******, ich leite Ihre Nachricht zur weiteren Bearbeitung weiter an den Kundenservice. Die Kollegen werden sich bei Ihnen melden. Viele Grüße, Catherina vom trendtours-Team
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
15-12-2020 um 17:55 Uhr
Problem ungelöst
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Kundenservice NoteNEIN
Weiterempfehlung?Das Problem wurde nur hin und her geschoben
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