Reklamation des Werkstattaufenthaltes bei Ihnen

  • 15 Sep 2023
  • #542066
  • 117
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich offiziell Beschwerde über den aktuellen Werkstattaufenthalt )bei Ihnen einlegen
Am 14.6.2023 haben wir das Auto bei ihnen wegen den Fehlermeldungen abgegeben,die vom Computer gelöscht wurden aber die Fehler treten immer noch auf und ich vereinbare einen Termin für 21.6.2023 um unsere Auto reparieren.Am 21.6.2023 hat dem Mitarbeiter uns mitgeteilt,das ein Stellmotor-Defekt vorliegt und wir das Auto erst am 22,6.2023 abholen können.Am 22.6.2023 erfahren wir von dem gleichen Mitarbeiter,dass der Stellmotor getausch wurde,jedoch die Fehlermeldungen geblieben sind.Daher müsse man auch den Schalter tauschen.Somit können wir das Auto am 23.6.2023 abholen.
Nachdem sich keiner ihrerseits am 23.6.2023 bei uns gemeldet hat,sind wir eigenständig zur Werkstatt gegangen.Dort erfahren wir von dem gleichen MA ,das an dem Tag Wolfsburg per E-Mail kontaktiert wurde und sie auf dessen Antwort warten.Erst am 27.6,2023 erhalten wir den Anruf von dem MA und erfahren das auf Empfehlung aus Wolfsburg der ABS Stg.Gewechselt werden soll.Auch dies wurde durchgeführt und das Auto wurde uns am 30.6.2023 als repariert übergeben.

Am 10.7.2023 muss die Reparatur leider reklamiert werden,das die Schaltung von D in S und aus Din M erschwert funktioniert.Am 11.7.2023 leuchten wieder die gleichen Lämpchen zur Fehlermeldung wie zu Angang auf.Dies geschah nach ca.250km.Der ABS Stg, Wird von euch daraufhin repariert und wir können das Auto am 14.7.2023 wieder übbernehmen.
Am gleichen Tag fahren wir nach Kroatien los und nach ca.1.100km gefahrenen km leuchten wieder die gleichen Lämpchen zur Fehlermeldung wie anfangs auf.Das Auto fahren wir sofort in VW Werkstatt (Kroatien).Von dort aus wird wieder Wolfsburg kontaktiert und sie empfehlen erneut den ABS Stg.Austausch zuzammen mit dem Hydraulikblock.Damit sind wir nicht einverstanden und fahren nach Deutschland zurück und zu euch in die Werkstatt.Hier vereinbaren wir mit dem MA am 8.8.2023 die Reparatur des Fahrzeugs,die 2-3 Wochen in Anspruch nehmen wird.Am 14.8.2023 überlassen wir das Fahrzeug zur Reparatur.Da wir bis zum 1.9.2023 keine info oder Rückmeldung euerseits erfahren,gehe ich eigenständig um nachzufragen.Von dem MA erfahre ich dass das Auto am 7.9.2023 fertig sein wird.Als ich dann am 7.9.2023 zu euch komme,ist MA im urlaub und sein MA wieß nicht über die Reparatur unseres Autos Bescheid.Er bittet darum dass ich nochmals später
kommen soll,damit er es in Erfahrung bringen kann.Später dann erfahre ich von ihm dass das Auto noch nicht fertig sei und erst diese Woche irgenwann mal fertig wird.Anstatt den vereinbarten 2.3 Wochen werden es 5 Wochen.
Wie Sie wahrscheinlich vermuten können bin ich alles andere als erfreut über dieses Situation.Angefangen mit dem ,dass tagelang nicht festgestellt werden konnte,wo der Fehler liegt und dann einfach Teile im Auto ersetzt und repariert wurden,und trotzdem besteht der Fehler weiterhin.

Meine Frage…
Geth das neu ins Auto eingebautete Teil (nach ca.250km.bzw.11 Tagen)zur Reperatur oder wird ein neues eingebaut?
Wir haben eine Garantie auf ABS Stg.2 Jahre,aber sie haben das ABS Stg.im Servicecentar repariert und diese Garantie gegeben.Ist die Garantie gültig?(auf dem reparierten Teil)
Bitte sagen Sie mir,ob dies ein normaler Vorgang zur Reparatur einer Auto?

Wir bitten euch um die Stellungnahme sowie um die Beantwortung unserer Fragen.
Danke..

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