Bedrängen einer dementen Kundin

  • Ungelöst
  • 07 Apr 2021
  • #215742
  • 304
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Ich schreibe im Namen meiner Mutter (88), die mich eben völlig aufgelöst angerufen hat. Sie lebt noch im eigener Wohnung, ist dement und muss täglich von mir versorgt werden - eine Generalvollmacht liegt vor, ich vertrete sie in allen Bereichen. Es wiederholt sich nun das dritte Mal innerhalb gefühlt eines Jahres, dass sie von einem Vorwerk-Vertreter in einer Weise bedrängt worden ist, das ich Strafanzeige wegen unangemessener Haustürgeschäfte bei der Polizei stellen werde, wenn Sie nicht unverzüglich diese aufgedrängten Verkaufsgespräche unterbinden. Heute Abend rief ein Vertreter bei meiner Mutter an und kündigte sein Kommen morgen zwischen 14-15 Uhr an. Als meine Mutter sagte, sie bräuchte nichts und wolle keinen Besuch, sagte er, er würde kommen, denn er wäre sowieso in der Nähe. Ein Haustürverkäufer hat zu respektieren, wenn ein Kunde seine Bedürfnisse äußert, dass er keinen Besuch möchte, der Vertreter hat den Willen meiner Mutter missachtet.
Im Übrigen halte ich es in unseren Corona-Zeiten für unverantwortlich, (alten) Menschen Hausbesuche aufzudrängen.
Ich bitte um unverzügliche Rückmeldung. Es grüßt S. ******

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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

02-05-2021 um 09:04 Uhr


Problem ungelöst

3 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Ich warte noch immer auf Rückmeldung von Vorwerk, es ist schon frech, nicht einmal zu antworten. Ich warte noch auf Antwort und möchte dies bis zum nächsten potentiellen Vertreterbesuch geklärt haben!
Es geht um die Anweisung, meine Mutter aus der Kundenkartei zu entfernen bzw. sie so zurückzusetzen, dass Sie keinen Besuch mehr von einem Vorwerkvertreter erhält - sie ist dement und kann nicht mehr adäquat auf diese reagieren und ihre Meinung kundtun.
Sehr enttäuschend, entspricht aber leider den Aussagen der Polizei, die mir den Tipp gegeben hatte, im aktuellen Fall den Vertreter an der Tür abzufangen mit dem Hinweis, er würde sich des Hausfriedensbruchs schuldig machen, wenn er die Wohnung ohne Einwilligung betritt - was er mit Sicherheit durch seine liebenswert-galante Art (Typ netter Schwiegersohn) bei meiner Mutter ein weiteres Mal durchgesetzt hätte. (Ich hatte dies schriftlich notiert und meiner Mutter in die Hand gegeben, konnte dann aber auch selbst mit diesem sprechen).
Einen Brief werde ich wohl nun senden.
Einen Rechtsanwalt wegen dieser Angelegenheit zu kontaktieren, halten ich momentan als eine überdimensionierte Reaktion.

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Vorwerk
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