Der Mitarbeiter machte eine alleinige Probefahrt mit dem Pkw zur Bedingung. Als der Verkäufer als Eigentümer des Fahrzeugs als Beifahrer mitfahren wollte, lehnte der Mitarbeiter weitere Verkaufsgespräche ab. Auch die an den Mitarbeiter gerichtete Frage nach dessen Fahrerlaubnis
- insoweit besteht eine gesezliche Verplichtung für den Halter, dies vor Fahtrtantritt (insb. bei für ihn unbekannten Personen) zu überprüfen - verweigerte er und lehnte es kategorisch unter Verweis auf die "AGBs" ab, seine Fahrerlaubnis nachzuweisen.
Ein seriöser Fahrzeugverkauf läuft anders ab.
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24-05-2023 um 09:13 Uhr
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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
07-06-2023 um 20:56 Uhr
Problem ungelöst
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