Guthaben wurde einbehalten

  • Ungelöst
  • 04 Mär 2024
  • #588271
  • 101
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Wir haben den Gutschein geschenkt bekommen, leider ist er im ganzen Umzugsstress vollkommen untergegangen und verjährt – kann immer passieren und sicher würde ein seriöses Unternehmen hier kulant sein und eine Lösung finden.

Leider hier nicht! Eine Reaktivierung über die Homepage funktionierte erstmal nicht, sodass ich mich an den Kundenservice gewandt habe. Hier erhielt ich die Antwort, dass „eine Rückerstattung oder Aktivierung nicht mehr möglich ist.“ Ich habe darauf hingewiesen, dass sie schließlich vom damaligen Schenker Geld für diesen Gutschein erhalten haben und das „einfache behalten“ eine "ungerechtfertigte Bereicherung" darstellt. Ich hätte mich auch auf eine geringere Rückerstattung des Betrags eingelassen – klar, es gibt Fristen und AGBs, aber letztendlich sollte man immer daran denken, dass der Kunde derjenige ist, der das Unternehmen „am Leben hält“ und vielleicht weiterbringt. Dann sollte man aber auch eine Kulanz erwarten können, zumal ich sicher nicht der einzigste Kunde bin, dem es so ergeht.

Besonders sei noch zu erwähnen, dass der Kundenservice nur Standard – Mails sendet und sich offensichtlich nicht wirklich mit meinem Anliegen beschäftigen möchte. Eine telefonische Erreichbarkeit ist auch nicht gegeben. Zuletzt blieb meine letzte Mail unbeantwortet, trotzt wiederholter Zusendung.

Ich selbst bin jahrelang beruflich im kaufmännischen Sektor für verschiedene Firmen im Kundenservice tätig und natürlich kann man immer im gegenseitigen Einvernehmen Mittel und Lösungen finden, wo alle zufrieden sind. Leider hat Wunschgutschein.de darauf bestanden mir keinen einvernehmlichen Lösungsvorschlag entgegen zu bringen. Der Guthabenbetrag wurde einbehalten und man beruft sich auf die Verjährungsfrist. Das kenne ich von anderen Firmen ganz anders.

Da ich aber in einem mittelständigen Unternehmen (Ortsverband mit ca. 300 Mitarbeitern bzw. deutschlandweit tätige Firma) u. a. eine Entscheidungsbefugnis über Mitarbeitergeschenke verfüge (die Mitarbeiter erhalten jedes Jahr zu Weihnachten Geschenkgutscheine diverser Firmen), weiß ich nun welche Firma zukünftig boykottiert wird, da wir unseren Mitarbeitern nur bei seriösen Firmen Gutscheine kaufen, die einen angemessenen Kundenservice bieten – Schade eigentlich.

Allgemein sollte man mal bei Goggle einfach den Begriff „wunschgutschein.de & Bewertung“ eingeben und man erhält bei seriösen Bewertungsportalen wie Golocal und Trustpilot eine Menge Kommentare bzgl. der Unseriösität dieser Firma, die einen wirklich zu denken geben sollen. Allgemein ist hier DRINGEND abzuraten zu bestellen, zumal es auch schon das eine oder andere Kommentar der Verbraucherzentrale gibt.

Ich würde dann lieber einer der seriösen Alternativen suchen wo man einen Gutschein erwerben kann und einen besseren Kundenservice bekommt.

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04-03-2024 um 11:59 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Wunschgutschein weitergeleitet. Mehr erfahren.

05-03-2024 um 10:25 Uhr


Lieber Kunde "****** ******.",

vielen Dank für Ihre Bewertung.

Wir bedauern, dass Sie mit WUNSCHGUTSCHEIN unzufrieden sind.

WUNSCHGUTSCHEIN-Karten unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen. Dies bedeutet konkret, dass Sie mit einer Karte die bspw. heute gekauft wird bis Jahresende 2027 anspruchsberechtigt sind.

WUNSCHGUTSCHEIN ist Universal-Gutscheincode-Vermittler Nr.1 in Deutschland. Unser Kundenservice reagiert zeitnah, sorgfältig und lösungsorientiert auf die eingehenden Kundenanliegen.

Wir müssen daher Ihre Behauptungen der Unseriösität entschieden zurückweisen.

Mailen Sie gerne konstruktive Kritik, die die Seite besser machen würde an die zuständige Fachabteilung erreichbar unter hilfe@wunschgutschein.de!

Viele Grüße,
das Team von WUNSCHGUTSCHEIN

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

05-03-2024 um 11:51 Uhr


Problem ungelöst

0 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Wie bereits erwähnt kann man von einem serviceorientierten Unternehmen erwarten, dass eine gewisse Kulanz gegeben sein sollte. Sich hier stur auf gesetzliche Verjährungsfristen zu berufen hat nichts mit Kundenservice zu tun, zumal wir sicher nicht die einzigen Kunden sind, denen es so ergeht. Hier findet eine ungerechtfertigte Bereicherung statt. Schade, dass man auch jetzt kein Entgegenkommen oder wenigstens einen Kompromissvorschlag erhält. Schade auch für Wunschgutschein.de, dass unsere Mitarbeiter nun anderswo zum nächsten Weihnachten einen Gutschein erhalten.

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Wunschgutschein
Zufriedenheitsindex: 68.8/100

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