Wunschgutscheine kurz nach Kauf bereits eingelöst

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  • 04 Mär 2024
  • #588376
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Wunschgutscheine wurden im stationären Handel gekauft und an der Kasse aktiviert.
Nicht mal zwei Stunden später zu Hause, als die Gutscheine eingelöst werden sollten, kam bei beiden die Fehlermeldung, dass diese bereits eingelöst wurden.
Kundenservice verweist auf die Polizei. Wer soll die denn eingelöst haben?
Leider keine Hilfe oder Unterstützung in Sicht. Entweder enorme Sicherheitslücke oder technisches Problem. Mein Verschulden sicher nicht.
Wunschgutscheine hilft nicht.
Anfrage (571841)

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04-03-2024 um 16:56 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Wunschgutschein weitergeleitet. Mehr erfahren.

05-03-2024 um 10:24 Uhr


Lieber Kunde "****** ******",

vielen Dank für Ihre Bewertung.

Wir bedauern, dass Sie mit WUNSCHGUTSCHEIN unzufrieden sind.

Unser Kundenservice reagiert zeitnah, sorgfältig und lösungsorientiert auf die eingehenden Kundenanliegen.

Wir bedauern, dass Ihnen offenbar trotz mehrmaligem Austausch nicht zufriedenstellend geholfen werden konnte.

Bitte wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle.

Die Behörden werden zu dem Thema auf uns zukommen. Sobald dies geschieht, wird unsere Fachabteilung für Polizei-/Behördenanfragen den Fall übernehmen.

Wir stehen als bargeldnaher Vermittlungsdienstleister mit den Behörden stets im konstruktiven Austausch und hoffen den Fall gemeinsam mit der Polizei aufklären zu können.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne direkt an die zuständige Fachabteilung für komplexere Angelegenheiten, erreichbar unter reklamation@wunschgutschein.com!

Viele Grüße,
das Team von WUNSCHGUTSCHEIN

05-03-2024 um 10:27 Uhr


Die Polizei gibt mir mein Geld nicht zurück.
Niemand konnte die Gutscheine sehen. Nach dem Kauf fuhr ich nach Hause, habe sie aufgerubbelt und beim Einlösen stand sie wurden bereits eingelöst also wie kann das sein?

05-03-2024 um 14:45 Uhr


Lieber Kunde "****** ******",

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Wir haben Ihnen bereits die Vorgehensweise zur sachgerechten Klärung Ihres Anliegens genannt. Bitte wenden Sie sich an die Polizei, da wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben machen dürfen.

Die Polizei wird sich daraufhin mit uns in Verbindung setzen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an unsere zuständige Fachabteilung erreichbar unter hilfe@wunschgutschein.de.

Viele Grüße,
das Team von WUNSCHGUTSCHEIN

05-03-2024 um 17:05 Uhr


Es ist ja kein Fehler meinerseits.
Ich habe die Originalkarten mit Aktivierungsbeleg.
Ich hab sie nicht eingelöst.
Ich hab sie nicht online veräußert oder irgendwem zugänglich gemacht.
Wieso muss ich die Fehlerquelle finden? Wie lang muss ich nun auf gültige Gutscheine oder Erstattung warten?

06-03-2024 um 12:55 Uhr


Lieber Kunde " ****** ******",

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Bitte wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle, damit wir der Fehlerquelle gemeinsam mit der Polizei nachgehen können.

Viele Grüße,
das Team von WUNSCHGUTSCHEIN

06-03-2024 um 20:33 Uhr


Noch immer keine Lösung. Trotz Beweise dass ich Eigentümer bin und kein Fehler gemacht hab und niemanden die Codes zugänglich gemacht habe , soll ich mich an die Polizei wenden. Geben die mir mein Geld zurück? Vor allem innerhalb der nächsten 7 Tage? Bis dahin möchte ich nämlich eine Lösung.

08-03-2024 um 07:35 Uhr


Lieber Kunde,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Wir haben Ihnen bereits die Vorgehensweise zur sachgerechten Klärung Ihres Anliegens mehrfach genannt.

Wir können an dieser Stelle nichts weiter für Sie tun.

Viele Grüße,
das Team von WUNSCHGUTSCHEIN

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