Gebühren werden nicht wie zugesagt gutgeschrieben für nicht funktionierenen Telefonica Vertrag

  • 21 Nov 2020
  • #150780
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Wollte man Ihrer Werbung Glauben schenken, könnte man vermuten, Kundenzufriedenheit stehe an erster Stelle. Dies scheint aber nur für den Vertriebsweg zu gelten:
Per 16.07.2020 orderte ich bei Ihnen telefonisch eine Notebook-Flat – wie bereits in den Jahren zuvor.
Zu Ihrer Info: Wir vermieten über die Sommermonate Ferienwohnungen und bieten unseren Gästen kostenlosen Internetzugang an. Dies ist für die meisten Gäste mittlerweile Voraussetzung für eine Buchung.
Wir sind uns sicher einig, dass ich mich bei einer telefonischen Beratung/Bestellung, die Sie ja explizit anbieten darauf verlassen können muss, dass Sie mir das Netz verkaufen, das am Zielort auch funktioniert. Sie haben darüber die entsprechenden Informationen Leider erhielten wir eine SIM-Karte des Telefonica-Netzes, die an der Adresse der Ferienwohnung überhaupt nicht funktioniert. Um welches Netz es sich handelt, war für uns aus der Bestellbestätigung nicht ersichtlich.
Außerordentlich peinlich für uns war, dass unsere Feriengäste bemängelten, dass das von uns großmundig zugesagte Internet offensichtlich nicht funktionierte. Nach unzähligen Anrufen bei Ihnen (mehrere Male wurde mir erklärt, der Netzbetreiber hätte eine Störung hinterlegt) wurde mir vorgeschlagen, nicht das Netz zu wechseln, sondern diesen Vertrag zu kündigen und neuen Vertrag im D-Netz abschließen. Dies wäre die einfachste und vor allem schnellste Lösung, um unseren Feriengästen ein funktionierendes Internet anbieten zu können. Selbstverständlich würden sämtliche Kosten des „alten“ LTE-Vertrags (Telefonica), den wir ja nachweislich nicht nutzen konnten - zurückerstattet bzw. gutgeschrieben werden. Dieser Vorschlag klang plausibel und wir kündigten und schlossen neu ab, wie vorgeschlagen.
Nach Zusendung der neuen Vodafone SIM-Karte funktionierte ab 01.09.2020 auch endlich die Internetverbindung.
An dieser Stelle sei erwähnt, dass Fehler passieren können, die Frage ist nur, wie ein Unternehmen dann reagiert und die Fehler fair und kulant im Sinne Ihrer Kunden beheben!
Leider erhielten wir, nachdem der neue Vertrag abgeschlossen war, weder Gutschrift noch Mitteilung über das weitere Vorgehen. Auch im Control-Center keinerlei Notiz.
Unendlich viele Anrufe brachten keinerlei Erfolg. Offensichtlich sind Ihre Mitarbeiter nicht in der Lage, diese Angelegenheit ordnungsgemäß zu erledigen (oder ist dies Absicht?)
Eine Abteilung schiebt es auf die andere – keiner ist zuständig?
Obwohl dies der Job Ihrer Mitarbeiter gewesen wäre, habe ich eine Übersicht erstellt, in der die Zusammensetzung des mir zustehenden Guthabens ersichtlich ist:
LTE – FLAT (Telefonica) Flat – D-Netz
Re. vom 05.08.2020 (16.07. – 16.08.2020) € 24,36
Re. vom 05.09.2020 (16.08. – 16.09.2020) € 24,36 (01.09. – 01.10.2020) € 24,36
Re. vom 05.10.2020 (16.09. – 01.10.2020) € 12,18 (01.10. – 01.11.2020) € 24,36
Guthaben gesamt € 60,90
Rücklastschrift € 36,54
Restliches Guthaben € 24,36

Aber es kommt noch schlimmer: Bei meinem letzten Telefonat bestreiten Sie, dass mir ein Guthaben in Höhe von Euro 60,90 zusteht, sondern nur ein Guthaben von Euro 36,54 – nur auch dieses Guthaben ist bis zum heutigen Tag nicht im Control-Center hinterlegt.
Da mein Konto kein Selbstbedienungsladen ist, ich die Hoffnung aufgegeben habe, dass Sie die Angelegenheit wie versprochen zu meiner Zufriedenheit erledigen werden und außerdem meine Geduld nun am Ende ist, habe ich Ihre Rechnung vom 01.10.2020 über Euro 36,54 zurückbuchen lassen, d.h. von den mir zustehenden Euro 60,90 sind nun noch Euro 24,36 von Ihnen zu erstatten.
Es ist schon erstaunlich, wie schnell nun eine Zahlungserinnerung (E-Mail vom 10.11.2020 16.43 h) sowie inzwischen nun auch 1. Mahnung Ihrerseits erfolgt. Ihre Mahnung ist nicht gerechtfertigt, da ich von meinem Aufrechnungsrecht Gebrauch mache!
Der Eindruck drängt sich auf, dass Sie einen internen Wettbewerb haben „Wie vergraulen wir am besten unsere Kunden“? oder „Was können wir unseren Kunden zumuten – wo sind die Grenzen? Also bei mir sind sie erreicht, das kann ich Ihnen versichern.
Werbung und Realität – dazwischen sind Galaxien, nicht nur Welten – zumindest bei 1+1.
Sollten weiterhin Mahnungen über den zurückgebuchten Betrag eingehen und Sie nicht bis spätestens 10.12.2020 die Angelegenheit – so wie versprochen - erledigt haben, werde ich die Angelegenheit meinem Rechtsanwalt übergeben.
Ich erwarte gern Ihre Rückantwort.

MfG – ****** ******

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21-11-2020 um 12:19 Uhr

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