Altbatteriengesetz

  • 03 Apr 2024
  • #595070
  • 76
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Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst möchte ich mein Anliegen wie gewünscht sachlich vortragen und hätte erwartet, dass Kunden nicht - wie vorliegend - geduzt werden.

Ich wollte heute in der Filiale Freital eine Altbatterie abgeben und einen Verwertungsnachweis erhalten. Dazu ist ATU verpflichtet, da dort Starterbatterien verkauft werden.
Dies wurde mir verweigert mit der Aussage, das hätte man noch nie gemacht und wenn schon, muss ich ein Formular selber mitbringen und man könne es dann abstempeln.
Das kann meiner Meinung nach überhaupt nicht richtig sein, da der Gesetzestext explizit vorschreibt, Abgabe und Verwertungsnachweis sind zu realisieren.

Wie nehmen Sie dazu Stellung?

Freundlichst

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03-04-2024 um 17:32 Uhr

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