Schadensregulierung

  • 24 Apr 2024
  • #598573
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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie um Ihre Unterstützung und möchte Ihnen den Vorgang gerne schildern.

Am 02.02.24 war mein Fahrzeug bei A.T.U Kollaustraße 161, 22453 Hamburg zur AU/ HU/ TÜV, Ölwechsel-Paket und zum Basischeck + Bremsflüssigkeitwechsel in der Werkstatt.

Wir hatten bis jetzt immer gute Erfahrungen mit A.T.U gemacht.

Nach dem Werkstattbesuch stellten wir einen Ölverlust fest, daraufhin brachten wir am 12.03.24 erneut das Fahrzeug zu A.T.U:
Im Auftrag stand: Zylinderkopfhaube, u.-Dichtung-Aus/Einbau, BMW- Dichtungssatz, Zylinderkopf.

Im Zuge des Beginns der Reparatur wurde festgestellt, dass die Steuerkette locker (lose) und die Laufschiene beschädigt ist.

Nach Rücksprache mit dem Werkstattleiter Herrn K., Filiale ATU Kollaustraße in Hamburg entschied ich mich für eine Reparatur der Steuerkette in der BMW Niederlassung Offerkamp.

Herr K. von der Werkstatt ATU Kollaustraße machte mir den Vorschlag, dass das Fahrzeug nicht weiter instand gesetzt und nur provisorisch zusammengebaut wird, so dass eine Überführung durch den ADAC (Pannenhilfe) zur BMW Niederlassung möglich ist.
Nach der Überführung durch den Abschleppdienst (ADAC) am 19.03.24. wurde in der BMW Werkstatt festgestellt, dass A.T.U versäumt hatte, die Batterie abzuklemmen und dadurch vor Überführung zu BMW beim Öffnen der Türen stetig Benzin zugeführt und die Zündspulen/-kerzen getränkt worden war.

Somit ist ein zusätzlicher Schaden entstanden:

Wortlaut auf der Rechnung: „Mikrofilter, Zündspulen und -kerzen, sowie Injektoren.
Sie standen im Kraftstoff- Kerzen und Spulen mussten ersetzt werden - Kraftstoffleitung war offen und Fahrzeugbatterie nicht abgeklemmt. Dadurch dass die Türen offen standen, wird permanent Kraftstoff gefördert- im Zuge dessen ist Kraftstoff auf sämtliche Bauteile gelaufen.“

Kosten entanden für:
Zündkerzen High Power
Zündspule
Entkopplungselement
Inspektionskit I Value Parts

Aufgrund dessen kontaktierte ich vor der Reparatur durch BMW am 04.04.24 den Werkstattleiter Herrn Sch. und schilderte den Sachverhalt.

Er gab den Fehler zu und versicherte mir mündlich mit Handschlag drauf, dass es kein Problem wäre, A.T.U würde die Kosten übernehmen. Ich solle die Rechnung bei BMW ausstellen lassen und bekäme nach der Reparatur die Unkosten für den entstandenen Schaden erstattet, also mein Geld zurück.
Gedächtnisprotokoll:
„Weiß nicht, wer den zusammengesetzt hat, ist wohl was übersehen worden“- so Herr Sch
Ich: „ist ärgerlich, weil jetzt Zusatzkosten für mich entstanden sind“

„…ja, kann ich verstehen, soll BMW neu machen, dafür ne extra Quittung, und dann kommen Sie wieder her“- so Herr Sch

Ich: „Kann ich das schriftlich haben…“

„ne brauchen wir nicht, kriegen sie so, da haben Sie mein Wort“, so Herr Sch

Ich:“ Handschlag drauf“

„Ja machen wir so, spreche ich noch mit dem Filialleiter.
Bringen Sie die Rechnung und dann bekommen Sie das Geld erstattet“- so der Werkstattleiter Herr Sch von A.T.U

BMW hat somit nach meinem Gespräch mit Herrn Sch von ATU die Reparatur übernommen und mir am 18.04.24 die Rechnung ausgestellt.

Darauf hin war ich wieder mit der Rechnung über die entstandenen Zusatzkosten bei ATU vorstellig. Zunächst ging der Werkstattleiter Herr Sch mit mir an die Kasse und forderte von einem Mitarbeiter die Auszahlung. Dieser machte Herrn Sch klar, dass dies nicht so ginge.

Ich wurde darauf hin gebeten, im Wartebereich Platz zu nehmen und wartete.
Nach 30 min teilte mir Herr Sch mit, dass sich etwas geändert hätte und eine Auszahlung nicht mehr möglich wäre.

Ich bat um ein Gespräch mit dem Filialleiter Herrn Niels P., der mich auch lange Warten lies.

Ich schilderte ihm den Werdegang bis zur Überführung zur BMW Niederlassung und was mir am 04.04.24 von seinem Werkstattleiter mit Handschlag versprochen wurde.

Im Gespräch verwickelte sich Herr P. in Widersprüche.
Zunächst versuchte er mir klar zu machen, dass Herr Sch mir leider eine falsche Auskunft gegeben hätte, eine Fremdrechnung von BMW könne man nicht bar auszahlen.

Dann bot er mir die Auszahlung der letzten Rechnung (provisorisches Zusammensetzen vor der Überführung) an, was ich ablehnte.

Ich verwies noch einmal auf das Gespräch vom 04.04.2024 mit seinem Werksleiter hin.

Letztendlich versuchte Herr P. sich von jeglicher Schuld frei zu sprechen und erklärte mir, dass das Abklemmen der Batterie in den Aufgabenbereich des Abschleppdienstes des ADAC fällt.
Der Pannendienst hätte wissen müssen, dass die Batterie abgeklemmt werden muss, damit nicht zusätzlich Kraftstoff gezogen wird und die Zündkerzen/ -spulen nicht „absaufen“, so der Filialleiter Herr P.

Ich habe den ADAC darauf hin kontaktiert.
Dieser teilte mir schriftlich mit, dass der Fehler bei A.T.U liegt. Die Werkstatt (ATU) hätte vor Öffnen der Zylinderkopfhaube und vor der rollbereiten Zusammensetzung vor Übergabe an den ADAC Pannendienst die Batterie schon wegen Funkenschlags abklemmen müssen.

Das ist durch die Mitarbeiter von ATU nicht erfolgt, somit trägt A.T.U die Verantwortung und den entstandenen Schaden., die entsprechenden Zusatzkosten sind von A.T.U zu übernehmen.

Ich bitte mein Vertrauen zu A.T.U wieder herzustellen und die mir entstandenen Kosten zu begleichen.
Mit freundlichen Grüßen
S. ******

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24-04-2024 um 12:39 Uhr

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