Termin wurde nach Terminvergabe nach 6 Monaten für 1 Woche angesetzt. Kostenübernahme wurde schon in 12/23 zugesichert

  • 11 Mär 2024
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wir hatten bereits telefonisch gesprochen. Ihre Erklärung war recht freundlich u. kompetent. Auch wenn für mich nicht abschließend hervorging, warum die Terminvergabe erst nach 6 Monaten erfolgen konnte.
Sie hatten eine Mitarbeiterschulung angesprochen. Die ich dringlichst nochmals anstoßen möchte.

Ein neues Problem: Mein Schaden war wie bereits im Gespräch erwähnt Anfang September 2023 zustande gekommen. Der Termin war auf heute 11.03.2024 terminiert. Es wurde mehrfach erwähnt, dass die Dauer der Reparatur nicht abzusehen sei (Schaden: Kratzer beim Ausparken an Stoßstange u. linker Außenseite).

Das Auto wurde von mir am Vorabend abgestellt. Heute Nachmittag erhielt ich folgende telefonische Rückmeldung: Die Schadensbehebung wird mindestens (nicht weiter absehbar) eine Woche, also bis Freitag in Anspruch nehmen. Als Grund wurde mir hier genannt, dass die Ersatzteile erst bestellt werden müssen., da die Versicherung die Freigabe noch nicht erteilt hätte.

Sachverhalt: Die Versicherung hat auf Nachfrage die Kosten der Schadensbehebung bereits am 09.12.2023 bewilligt. Ein gesondertes Schreiben der Versicherung erging am 24.01.2024 an Die Rechtsvertretung der ATU.
Auch mir liegt eine Kopie des Schreibens an die ATU vom 09.12.2023 vor.

Fakt: Die Bestellung der Ersatzteile hätte also bereits im Dezember 2023 erfolgen können. Für mich nicht nachvollziehbar ist, dass hier ein Termin vergeben wurde, obwohl lt. Aussage des Sachbearbeiters keine Freigabe der Versicherung erfolgte (sehr unwahrscheinlich), De Facto liegt die Freigabe ja vor. Zweitens auch nicht, warum man nicht in der Lage ist im Zeitraum von 12/23 bis 3/24 diese Ersatzteilte zu bestellen u. die Behebung eines einfachen "Parkremplers" eine ganze Woche in Anspruch nehmen soll. (gem. Aussage meiner Versicherung liegt der Erfahrungswert zur Dauer einer solchen Reparatur bei maximal zwei Tagen).

Ich kann lediglich für die Tage Montag bis Mittwoch das Auto meines Ehemannes nutzen. Für Donnerstag bin ich von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr mit Klientelvorsprachen durchterminiert u. habe hier lediglich die Möglichkeit einen Leihwagen (dies lt. Aussage Ihres Mitarbeiters auf eigene Kosten) in Anspruch zu nehmen.

Ich bitte Sie hier zu prüfen, ob nicht ein gravierender Fehler betreffend der Ersatzteilbestellung durch Ihre Firma vorliegt, die Schadensbehebung nur deshalb einen so großen Zeitrahmen in Anspruch nimmt u. mir daher erhebliche Nachteile entstehen. Ich bin nicht bereit, mir aufgrund des Verschuldens der ATU einen Leihwagen auf eigene Kosten beschaffen zu müssen.

Mit freundlichen Grüßen

****** ****** (Tel: ******)

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11-03-2024 um 18:54 Uhr

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