Die Schuldfrage bei einem Verkehrsunfall kann bei den Betroffenen leicht zur subjektiven Wahrnehmung führen. Doch ist gibt Fälle, die unmissverständlich sind und bei einer Vorfahrtsmissachtung beim Ausfahren von einem Parkplatz auf die Straße, der Gesetzgeber den Anscheinsbeweis nach §10 StVO sieht.
Die ADAC Versicherte fuhr mir unverhohlen ohne zu schauen vom Parkplatz direkt vor die Nase. Die Polizei erklärte unmissverständlich die Rechtslage, die Fotodokumentation spricht für sich selbst. Die Versicherte bestreitet ihre Schuld.
Auch für Versicherungen gilt bei Haftungsfragen der Anscheinsbeweis nach §10 StVO.
Die ADAC (Allianz) Versicherung möchte sich nun mindestens 6 Wochen Zeit nehmen, um die Rechtslage zu klären. Bemerkenswert für einen Automobilclub.
Für diese Bagatelle (2.000 Euro Schaden) muss nun der Anwalt eingeschaltet werden.
ADAC SMS heute: Wir brauchen noch weitere 4 Wochen um die Polizeiakte einzusehen.
Das Foto dazu sorgt hierzu eher für einen traurigen Unterhaltungswert.
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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
29-11-2021 um 14:04 Uhr
Problem behoben
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Kundenservice NoteJA
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