Antrag auf Kostenerstattung / Kostenübernahme für eine dringend benötige OP

  • Ungelöst
  • 29 Nov 2020
  • #155151
  • 980
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Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Schreiben geht es um eine Kostenerstattung / Kostenübernahme:

1) für eine Offene Mikrofakturierung des oberen Sprunggelenks, die in meinem Fall nur stationär durgeführt werden kann. Eine isolierte Mikrofakturierung wird in meinem Fall nicht ausreichend. Ich benötige diese stationäre Behandlung dringend, weil ich an einer massiven Knorpelschädigung und darunterliegenden Knochenschäden leide, die nicht wie kleinere Knorpelverletzungen üblicherweise ambulant operiert werden kann.

2) für radiologische Arthro-DTV-Untersuchung (weil nur mithilfe dieses Verfahren sich das ganze Ausmaß an Knochenschädigung und darunterliegenden Knochenschäden sichtlich dargestellt hat und die richtige Diagnose erfolgen konnte).

Die Mitarbeiterin aus der AOK Filiale in Oberndorf am Neckar hat mir mündlich zugesagt, dass die AOK die Kosten für die o.g. OP übernehmen kann allerdings in einem staatlichen Krankenhaus.
Das Problem ist, dass kein zugelassenes staatliches Krankenhaus das benötigte Verfahren anbieten kann, weil so ein Verfahren von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen bzw. nicht abgerechnet werden kann. Ich hätte gerne die Leistung in Anspruch nehmen können, aber habe keinen Leistungserbringer gefunden, der zugelassen ist! Frau ****** hat es ebenfalls auch nicht gefunden!
Ich habe alle möglichen Lösungen vorgeschlagen, wie z.B.:
- einen Kostenerstattungstarif für ein Quartal abzuschließen,
- eine Kostenübernahme analog zum IV-Verfahren abzuwickeln,
- eine Teilerstattung von Behandlungskosten so, dass ich meinen stationären Aufenthalt selbst bezahle und die AOK nur die Summe für o.g. Operation übernimmt.

Dafür habe ich immer nur die gleiche Antwort bekommen - es sei nicht möglich!

Die benötigte Operation ist wirklich unaufschiebbar! Seit 21.11.2020 habe ich ständige Schmerzen am Sprunggelenk, das heißt, dass mein Zustand sich rasch verschlechtert! Im schlimmsten Fall, wenn ich noch einige Wochen lang in Ungewissheit warten sollte, könnten den Knochen in Sprunggelenk sich brechen, weil da schon ein paar Löcher sich gebildet haben. Diese Löcher werden mit jeder Woche noch größer und größer. Dies zieht dann noch weitere und noch schlimmere Probleme ein.

Glücklicherweise habe ich am 26.11. einen OP-Termin für 30.11. bekommen, weil jemand seinen Termin abgesagt hat. Natürlich habe ich sofort zugesagt.

Hiermit bitte ich die AOK Baden-Württemberg höflich um eine erneute Stellungnahme bezüglich meines Antrags vom 17.11.2020. Es soll doch eine Sonderregelung in solchen komplizierten sondern Situationen geben!

Abschließend möchte ich gerne erwähnen, dass sowohl ich als meine Familie seit über 20 Jahren als Mitglieder ihre Krankenkasse treu bleiben und überdurchschnittliche Beiträge bezahlen, die in ein paar Monaten die Gesamtsumme für die o.g. Untersuchung und Behandlung mehrfach abdecken. Ich bitte Sie höflich daher, mir entgegen zu kommen und eine zufriedenstellende Entscheidung zu treffen.

Für eine schnelle und zufriedenstellende schriftliche Antwort würde ich mich sehr freuen.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

****** ******

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29-11-2020 um 14:46 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an AOK weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

24-12-2020 um 19:36 Uhr


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