Keine Rückerstartung der Parkplatzgebühr aufgrund von Corona bedingter Nichtnutzung

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  • 04 Nov 2020
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Hallo,
ich habe an Ostern eine Flugreise gebucht und habe bei APCOA am Flughafen Stuttgart für die Reisezeit einen Parkplatz reserviert. Der Flug wurde Corona-bedingt abgesagt. Deshalb habe ich APCOA angeschrieben, um die Parkplatzreservierung zu stornieren. Nach langem Warten erhielt ich die die Nachricht, dass eine Stornierung nicht möglich sei, man aber kulanter weise nach Abzug von Bearbeitungsgebühren(!) mir einen Gutschein iHv 50 € zubilligt. Der Gutschein ist zeitlich befristet für das Jahr 2021 und kann nur auf am Flughafen Stgt genutzt werden. Alles in allem nicht zufriedenstellend.

Meine Forderung:
Erstattung der Parkgebühren

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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

29-11-2020 um 21:50 Uhr


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JA

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Ich habe versucht durch mehrere E-Mails mein Anliegen zu lösen. Ich würde immer ignoriert. Auf Beschwerde auf ihrer Plattform wurde schnell reagiert.

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Apcoa Parking
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