Am 30.03.2023 habe ich zwei Brillen bei Apollo, Mayen Marktstr., in Auftrag gegeben und beide angezahlt. Der Vertrag war somit rechtskräftig geschlossen. Brille A verblieb beim Optiker, weil in das Gestellt neue Gläser eingesetzt werden sollten. Brille B sollte beim Kunden verbleiben, bis die neuen Gläser eingetroffen sind und sie dann kurzfristig eingepaßt werden. Als letzte Handlung, aber mir nicht erläuterten Gründen, wurde Brille B im Hinterzimmer auseinandergebaut. Dabei entstand dort ein behebbarer Defekt, sofern entsprechendes Material vorhanden gewesen wäre. Stattdessen wurde der Bügel nicht mit einer Schraube, sondern mit Kunststoff-Kleber befestigt.
Und jetzt wird es ganz abenteuerlich: Ohne jede Absprache entschieden zwei Damen (vermutlich die Filialleiterin und ihre robust auftretende Kollegin) der Vertrag bezüglich der von der Mitarbeiterin zerstörten Brille werde nun storniert. Man vollzog um 18.20 Uhr kurzerhand eine einseitige "Rückabwicklung", indem man mir die Baranzahlung entgegenstreckte. Ich habe die juristischen Laien dann über die Rechtslage aufgeklärt und mich der Stornierung durch Verweigerung der Annahme der Anzahlung entzogen.
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Antwort des Verbrauchers
14-04-2023 um 08:58 Uhr
In der Kurzfassung, aber nach weiteren Schriftwechseln und Telefonaten, sowie umfänglichen Internetrecherchen:
Die Problembrille soll nach E-mail des Chefs der Filiale "gerettet" werden. Sie sei aber noch in Arbeit. Fertigstellung wurde für die 15. KW avisiert.
Die andere Brille ist noch in Arbeit, war aber kein Thema mehr.
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
14-04-2023 um 19:34 Uhr
Problem behoben
8 / 10
Kundenservice NoteJA
Weiterempfehlung?
Um Unterstützung bemüht, obgleich die unterschiedlichen Akteure teilweise unklare Rollen spielten.
Der Weg bis zum Abschluss war mit der Überwindung zeitintensiver Bearbeitung verbunden. Das Ergebnis ist akzeptabel.
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