Kommunikation zu unberechtigter Forderung mit Beitragsservice nicht möglich

  • Ungelöst
  • 10 Jun 2023
  • #501116
  • 175
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Es ist unmöglich, mit der Gebühreneinzugsstelle per Telefon oder über ihre Internetplattform zu kommunizieren. Standardmäßig wird man zu beliebigen Tageszeiten wegen Überlastung der Mitarbeiter aus der Warteschleife geworfen.
Über die Plattform funktioniert die Kommunikation mit eingeschränkten Standartformularen nicht, weil dort ein 10-stelliges Aktenzeichen einzutragen ist, das in den Briefen der Abrechnungsstelle nicht angegeben ist. Man muss also seine Nachrichten per Briefpost versenden und dafür Porto zahlen.

Unerträglich, dieser angebliche Kundenservice!

Meine Beschwerde:
Meine Ehefrau S. wurde aufgefordert, für unsere gemeinsame Wohnung in „R., Straße 14“, einen offenen Betrag von 754,78 € zu überweisen. Daraufhin haben wir mitgeteilt, dass wir unsere Beiträge regelmäßig bezahlt haben und legten den letzten Zahlungsbeleg vor.
Am 05.05 2023 erhielten wir eine erneute Zahlungsaufforderung mit dem Hinweis, dass unsere Wohnung zum 01.01.2020 angemeldet worden sei. Unsere Erwiderung: Wir haben keine Anmeldung veranlasst, weil wir die Wohnung seit 1965 bewohnen und dafür Beitrag zahlen. Antwort: Das Einwohneramt M. habe mitgeteilt, dass ich mich von meiner Zweitwohnung in M. zur Adresse „R., ….Straße 140“ abgemeldet hätte. Ich erwiderte,
dass es die Hausnummer „R., …Straße 140 in Regnitzlosau“. nicht gibt. Daraufhin wurde ich aufgefordert, eine Bestätigung des Einwohnermeldeamts vorzulegen, dass es diese Hausnummer nicht gibt. Dies lehnte ich mit dem Hinweis ab, man könne sich selbst bei der Einwohnerbehörde informieren.

Am 25.05.2023 habe ich dem Beitragsservice unter anderem mitgeteilt:

„Seit 1965 zahlen wir (S. und W.S.) Rundfunkgebühren für unsere gemeinsame Wohnung „R., … Straße 14. Die letzte Lastschriftabbuchung habe ich beigefügt.

Erst jetzt fällt auf, dass die Überweisung offenbar einem falschen Beitragskonto gutgeschrieben wird. In meinen Unterlagen habe ich gefunden, dass die Beitragsnummer ….…48 für meine seinerzeitige Zweitwohnung in M. galt, die am 21.08.2017 von mir abgemeldet wurde.
Verwunderlich ist in diesem Zusammenhang, dass der angeblich seit 2020 fällige Beitrag in Höhe von 754,78 € bisher nicht angemahnt wurde.

Abschließend bitte ich Sie, Zweifelsfragen durch einen Rückruf abzustimmen. Ich habe keine Lust, zum wiederholten Male stundenlang in der Warteschleife zu hängen und abgewiesen zu werden.
Außerdem bitte ich um Mitteilung eines von Ihrem System akzeptierten 10-stelligen Aktenzeichens, das leider entgegen Ihren Hinweisen auf keinem Ihrer Schreiben angegeben ist.“

Mein Schreiben vom 25.05.2023 wurde bisher nicht beantwortet. Dafür kam am 02.06.2023 kommentarlos die erneute Aufforderung zur Zahlung von 754,78 €.

Es ist zum Verzweifeln wie diese Anstalt, die sich als Behörde geriert, mit ihren Kunden verfährt! Und: Sie hat nicht einmal eine eigene Beschwerdestelle, an die man sich wenden könnte.

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10-06-2023 um 20:19 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Ard Zdf Deutschlandradio Beitragsservice weitergeleitet. Mehr erfahren.

10-06-2023 um 20:36 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an Ard Zdf Deutschlandradio Beitragsservice weitergeleitet. Mehr erfahren.

24-06-2023 um 19:51 Uhr


Leider habe ich immer noch keine Antwort erhalten.

24-06-2023 um 23:44 Uhr


Ich warte auf Erledigung.

09-07-2023 um 10:04 Uhr


Leider noch keine Antwort. Unerhört!

24-07-2023 um 19:37 Uhr


Noch keine Antwort.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

07-08-2023 um 21:58 Uhr


Problem ungelöst

0 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Unverschämt.
Keine Reaktion oder Sachaufklärung. Keine Entschuldigung für das Versehen.
Eine Verhöhnung des Beitragszahlers.

7

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