Zuständigkeit für Widerspruchsaufnahme zur Niederschrift

  • 05 Feb 2024
  • #581968
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lebe in Berlin und möchte gegen einen Festsetzungsbescheid von Ihnen entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung Widerspruch zur Niederschrift einlegen. Leider konnte keine der von mir angefragten Stellen Auskunft geben, wer dafür bei Ihnen zuständig ist.
Daher bitte ich Sie, mir mitzuteilen, an welche Stelle (genaue Bezeichnung, Adresse, Telefonnummer, ggf. Name) meiner Landesrundfunkanstalt ich mich konkret wenden muss, um meinen Widerspruch zur Niederschrift aufnehmen zu lassen, und ob eine Terminvereinbarung erforderlich ist oder ob ich ohne Termin vorbeikommen kann.
Da mir für die Einlegung des Widerspruchs enge zeitliche Grenzen gesetzt sind, wäre ich Ihnen für eine sehr zeitnahe Antwort äußerst verbunden.

Vielen Dank für Ihre Mühe
und mit freundlichen Grüßen!

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05-02-2024 um 17:26 Uhr

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