Rückerstattung per Scheck, bei dessen Einreichung ich die Kosten zu zahlen habe

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  • 18 Nov 2020
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Als von der Corona-Krise betroffener Solo-Selbstständige wurde mir rückwirkend seit dem 01.09. die Grundsicherung bewilligt. Dadurch habe ich mich auch von den Rundfunk-Beitragszahlungen befreien lassen. Nun hat mir der Beitragsservice eine Erstattung in Höhe von 70,- Euro zugesandt. Darüber freut man sich natürlich. Aber in Form eines Verrechnungsschecks?!
Wieso könnt Ihr das nicht, wie jede andere Institution/Firma über eine bequeme Rückbuchung aufs Konto veranlassen?
Dadurch bekommt man den Eindruck, als würdet Ihr hoffen, der Kunde würde den Scheck nie einreichen. Zudem kostet mich diese Methode eine Gebühr von 4,90 Euro bei der Bank, einige Zeit an Arbeit, und einen Briefumschlag und eine Briefmarke. Ich habe Euch den Beitrag doch auch immer überwiesen. Könnt Ihr ab nächstem Jahr dann auch gerne als Scheck haben, wenn der Verrechnungsscheck scheinbar Eure präferierte Zahlungsweise ist.
Aber Spaß beiseite. Ich wünsche mir entweder eine einfache Rückbuchung des Guthabens, oder wenn einen zweiten Scheck über 10,50 Euro (zwei mal 4,90 Gebühr + 0,70 Briefmarke). Oder Ihr "storniert" den ersten Scheck, und schickt einen neuen über 75,60 Euro (70 Guthaben, 4,90 Kosten Scheckeinreichung, 0,70 Briefmarke).
Aber wenn Ihr die Scheck-Variante wollt, dann müsst Ihr auch für die damit verbundenen Extra-Kosten aufkommen.

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