Wie kann es sein, daß bereits nach drei Jahren bei einem Neuwagen (Q5) ein Kabelbruch an der Steuerung der Luftfederung auftritt und mit 674,78 € Reparaturkosten berechnet wird? M.E. darf ein solches Kabel nicht einfach brechen. Was wäre, wenn z.B. der Kabelbruch an einer sicherheitsrelevanten Stelle (AIR-Bag etc.) gebrochen wäre? Auch nach Beschwerde in der Auto- Reparaturwerkstatt ROSIER in Stendal, wo ich das Fahrzeug vor drei Jahren auch erworben habe, gab es keinen Preisnachlass auf die Reparaturkosten. M.E. weist so ein Kabelbruch - zumal nach bereits drei Jahren - eindeutig auf einen Materialfehler hin.
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24-08-2021 um 15:31 Uhr
Die Beschwerde wurde per E-Mail an Audi weitergeleitet. Mehr erfahren.
24-08-2021 um 15:31 Uhr
Die Beschwerde wurde per Brief an Audi weitergeleitet. Mehr erfahren.
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
28-09-2021 um 00:00 Uhr
Problem ungelöst
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Kundenservice NoteNEIN
Weiterempfehlung?
Der Service hat sich per Mail erst nach
etlichen Wochen gemeldet. Es gab kein Entgegenkommen von Audi und auch kein Kulanz-Angebot. Gebrochene Kabelverbindungen nach nur drei Jahren gehören m.E. nicht in die Kategorie „Verschleiß“, sondern sind ein Materialfehler. Solch ein Fehler darf nicht auftreten. Bei sicherheitsrelevanten Bauteilen (z.B. Airbag) könnte er gravierende Folgen haben.
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