Reklamation

  • 15 Jan 2024
  • #576595
  • 100
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am 16.11.23 habe ich ein iPhone in „hervoragendem“ Zustand erworben. Leider hat sich nach ca. 4 1/2 Wochen ein gravierender Mängel bemerkbar gemacht.

Auf der Rückseite des iPhones ist ein Riss entstanden. Das Gerät ist zu keiner Zeit runtergefallen o.ä.

Es wurde auch immer mit entsprechender Hülle verwendet und nie in Hosentaschen getragen.

Unsere Vermutung ist, dass ein solcher Schaden nicht durch Fahrlässigkeit wie beispielsweise fallenlassen entstehen kann, was sowieso ausgeschlossen werden kann.
Vielmehr wirkt es so, dass ein Defekt bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs bestand, der sich nun verstärkt hat und sichtbar wurde. Es handelt sich ja um ein bereits gebrauchtes IPhone. Dies wurde bestimmt zur Überprüfung geöffnet, und hier muss der Schaden bereits entstanden sein. Er ist ursprünglich in Kameranähe entstanden. Wenn ein Handy fallengelassen wird, ist es komplett anders beschädigt. Ein solcher Schaden wie vorhanden kann nicht durch Selbstverschulden entstehen. Wir haben uns bewusst für den Zustand „hervorragend“ entschieden , was einen deutlichen Mehrpreis zur Folge hatte. Wir bitten um Rücknahme im Rahmen der 12 monatigen Garantie. Eine Garantie gilt ja dann, wenn das Gerät zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht einwandfrei war und genau das war der Fall.

Sollte das nicht möglich sein, bitten wir um Entschädigung beispielsweise von 20% des Kaufpreises.

Seit einigen Wochen besteht eine nicht zielführende Kommunikation mit dem Kundenservice. Hier wird man nur mit copy and paste Antworten abgespeist.

Ich bitte um zeitnahe Rückmeldung.

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15-01-2024 um 15:30 Uhr

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