Aufmaß falsch genommen

  • 30 Aug 2023
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Um sicherzustellen, die richtigen Zargenmaße für den Türenkauf zu haben, kaufte ich im Bauhaus Freimann die Aufmaßnahme. Dafür zahlte ich 49,90 EUR. Es wurde ein Termin vereinbart und der Mitarbeiter kam zum Aufmaß nehmen. Für mich war die Dicke der Wände bzw dann der Zargen wichtig, da ich die Maße der Türen (Standardmaße) bereits kannte.
Von da an wartete ich 6 Wochen! auf das Angebot. Erst nach mehreren Erinnerungen und nachdem ich mich beim Abteilungsleiter beschwert hatte, kam das Angebot mit einem unverschämt hohen Preis für die Installation. Also kaufte ich die Türen und Zargen gemäß Angebot im Bauhaus Freimann und ließ einen Schreiner den Einbau vornehmen. Am Tag des Einbaus fiel dann auf, dass im Angebot eine Zarge fehlte. Nämlich die für die Schiebetür. Also musste ich spontan wieder losfahren und die fehlende Zarge im Bauhaus besorgen.
Beim Einbau der Zargen stellte der Schreiner dann fest, dass die beiden Zargen im Badezimmer und im Gäste-WC nicht 145 mm sein dürften (wie auf dem Angebot vermerkt) sondern 160mm. Ob beim Aufmaß übersehen wurde, dass die Bäder gefliest sind, weiß ich nicht, auf jeden Fall musste der Schreiner mit deutlichem Mehraufwand die Zargen anpassen. Dafür hat er mir am Ende 2 Arbeitsstunden á 80 EUR netto in Rechnung gestellt.
Das Aufmaß wurde also falsch ausgeführt und daher verlange ich mein Geld dafür zurück. Außerdem erwarte ich eine angemessene Entschädigung für die Mehrarbeit aufgrund der 2 falschen Zargenmaße. Den Mehraufwand, die im Angebot fehlende Zarge erneut besorgen zu müssen, trage ich.
selbst, obwohl auch das sehr ärgerlich war.
Zu guter Letzt konnte dann auch die Schiebetür nicht eingebaut werden, weil beim Angebot in keinster Weise ein Hinweis darauf gegeben war, dass die Schiene nicht über die Zarge ragt, so dass die Schiebetür gegen die Zarge gefahren wäre. Dies hat freundlicherweise der Schreiner auf eigene Kosten behoben und Holzbrett zwischen Wand und Schiene montiert.
Fazit der Aufmaßausführung: mangelhaft!
Als ich mich im Bauhaus Freimann über die Ausführung des Aufmaßes beschwerte und mein Geld zurück verlangte, wurde mir gesagt, dass ich das nicht verlangen könnte, weil ich den Einbau nicht vom Bauhaus vornehmen lassen habe. Dies ist rechtlich gesehen unhaltbar. Denn ich habe für eine Leistung (Aufmaß) gezahlt, die mangelhaft ausgeführt wurde und in der Konsequenz sogar Mehrkosten verursacht hat. Damit haben Sie Ihren Auftrag nicht korrekt ausgeführt. Diese Leistung und die Bezahlung dafür war an keinen Folgeauftrag gebunden.

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30-08-2023 um 16:09 Uhr

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