Ich habe am 18.10.22 mein altes Leasingfahrzeug X5 e 45 beim BMW Konzessionär in Bozen zwecks Weiterverkauf eingegeben und mein neues Leasingfahrzeug X3 M40d abgeholt. Nunmehr erreichen mich 2 Rechnungen:
die Rechnung für die Leasingrate Nov - Dez. für den X5 und die Weiterbelastung für die KFZ Steuer (obwohl das Fahrzeug bis 31.10.22 steuerbefreit war (Hybid). Ich beanstande beide Rechnungen; die erste wird nach einigen Zögern storniert, obwohl zweifelsfrei nicht geschuldet, während man auf die Bezahlung der zweiten beharrt, zumal laut BMW Bank der Tag der Übergabe nicht zählt sondern lediglich der Tag der Eigentumsübertragung an den Konzessionär; diese ist (man staune nicht schlecht) am 02.11.22 und somit nach Steuerfälligkeitstermin erfolgt. Hierzu wird weiter ausgeführt, dass die Steuer bereits im Vorfeld bezahlt worden ist und lediglich weiterbelastet würde. Sie geben also zu die Steuer zu früh eingezahlt zu haben, gleichzeitig soll ich diese zahlen, zumal der Konzessionär nicht imstande war, die Eigentumsübertragung vor Fälligkeit vorzunehmen. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.
Die Gerichte in Italien haben solche Gepflogenheit mehrmals als unkorrekte Handelpraktika abgestraft.
Auf alle Fälle kann man hier wohl keiner mehr von einer deutschen Premiummarke sprechen.
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Endgültige Einschätzung des Verbrauchers
08-12-2022 um 22:12
Problem nicht gelöst
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