Betrug durch Mietwagenanbieter: Carjet und OKMobility

  • Ungelöst
  • 03 Okt 2023
  • #547810
  • 255
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Erfahrung mit Carjet, OKMobility

Am 23.08.2023 habe ich über die Seite Check 24 einen Mietwagen bei der Firma Carjet gebucht. Für den Zeitraum vom 1.10.2023 (19:30 Uhr) bis zum 15.10.2023 (8:30 Uhr) wurden mir 229,74 € über mein Mastercard Konto abgebucht.
Am 1.10.2023 erschien ich um 19:50 Uhr an der vereinbarten Abholstation im Hauptbahnhof Termini in Rom, via Giovanni Giolittu 34.
Der Schalter war leer.
Nach einiger Wartezeit haben wir die auf dem Schalter auf einem Klebezettel angegebene Telefonnummer angerufen. Zeitgleich erschien ein junger Mann, öffnete einen Schrank, holte dort Computerzubehör heraus und setzte sich damit an den Bildschirm, um uns zu bedienen. Unsere Buchungsunterlagen wollte er gar nicht sehen! Er warf nur einen Blick auf den Führerschein und sagte, dies sei kein internationaler Führerschein! Er müsste aber einen internationalen Führerschein haben, weil der Vermieter das verlangen würde. Er bot uns widerrechtlich eine teure Zusatzversicherung für 367 € für den Mietzeitraum an und wollte unser Konto zusätzlich mit 1100 € für den Schadensfall belasten. Nachdem ich dieses abgelehnt hatte und ihn mehrfach auf die Gültigkeit meines Führerscheins innerhalb der EU hingewiesen hatte, lehnte er weiter widerrechtlich die weitere Bearbeitung unserer Buchung ab. Insgesamt dauert denn diese Diskussion in 15 Minuten.
Am nächsten Tag reklamierte ich dieses Verhalten telefonisch bei der Servicenummer der Firma Carjet.
Mir wurde telefonisch und per E-Mail (auf Spanisch) bestätigt, dass ich umgehend eine E-Mail zur Klärung des Sachverhalts erhalten würde.
Nach 3 Stunden Wartezeit bin ich noch einmal zum Schalter der Firma im Hauptbahnhof gefahren und habe dort um Herausgabe des Mietwagens gebeten.
Dies wurde mir erneut abgelehnt, aber nun mit der unwahren Begründung, ich sei am vorigen Abend gar nicht, beziehungsweise unpünktlich (nach 20:00 Uhr) erschienen. Dies ist eine unwahre Behauptung, denn wir waren zu zweit vor Ort, können den Sachbearbeiter beschreiben, können genau die Schränke, Schubladen und Arbeitsmittel, die er benutzt hatte, beschreiben und unser Anruf bei der Servicestelle lässt sich über unsere Telefondaten beweisen (nach Wartezeit und Vorgesprächen erst um 19:59 Uhr, aber nachweislich vor 20:00 Uhr).
Der Mitarbeiter bot des Weiteren als Ersatzfahrzeug einen SUV mit einem Mehrpreis von 390 € an unter der Behauptung, es stände kein anderes Fahrzeug zur Verfügung. Dies war ebenfalls eine unwahre Behauptung, da die Firma zeitgleich genau das gebuchte Fahrzeug im Internet zur Anmietung angeboten hat. Auch hier ging es also einmal mehr darum, von dem Kunden das mehrfache des bereits geleisteten Mietpreises zu verlangen unter der Drohung der Leistungsverweigerung, das benötigte Fahrzeug nicht zur Verfügung zu haben.
Eine Mail kam auch nach 24 Stunden nicht an und wir buchten ein anderes Fahrzeug bei einer seriösen Vermietung.
Es handelt sich hierbei anscheinend um Leistungsbetrug nach Paragraph 263 BGB unter Vorgabe von nicht zu treffenden unterschiedlichen Begründungen.

Recherche
Das widerrechtliche Verlangen eines internationalen Führerscheins für Vermietungen an Eigentümer von EU Führerscheinen innerhalb der EU hat bei Carjet offensichtlich System, da anscheinend etliche Kunden Opfer dieser widerrechtlichen Forderung geworden sind.
Dabei ist zu beobachten, dass Kunden bei Reklamationen vertröstet werden mit dem Hinweis auf eine zu erwartende E-Mail, die das Problem lösen würde. Diese E-Mail kommt aber in der Regel nicht an. Bei weiteren Rückrufen auf der Hotline wird einfach aufgelegt. Ein Fehlermanagement scheint es also bei dieser Firma nicht zu geben.
Das Geld des Kunden wird einbehalten und ein Leihwagen wird nicht zur Verfügung gestellt.
Die Verweigerung der Erfüllung des Mietvertrages entspricht nach Paragraph 263 BGB dem Tatbestand des Leistungsbetruges.
Somit bleibt festzuhalten, dass wir in diesem Fall von Carjet und OKMobilty mehrfach belogen und betrogen wurden.

Grundsätzlich ist anzuraten,
 vor Vertragsabschluss Informationen über den Vermietungspartner vor Ort einzuholen,
 über alle Übergabegespräche ein kurzes Protokoll mit dem Namen des Gesprächspartners, Ort und Uhrzeit anzufertigen, sowie Beweisfotos anzufertigen von Aufzeichnungen des Mitarbeiters (besonders auf Zettel!).
 Bei der Übernahme des Fahrzeuges ist auf eine gemeinsame Übernahme mit entsprechender Fotodokumentation der Schäden an dem Fahrzeug zu achten. Die Schäden sind von dem anwesenden Mitarbeiter gegenzuzeichnen.

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03-10-2023 um 11:18 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an CHECK24 weitergeleitet. Mehr erfahren.

03-10-2023 um 11:51 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an CHECK24 weitergeleitet. Mehr erfahren.

04-10-2023 um 10:21 Uhr


Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Leider können wir Ihr Anliegen nicht prüfen, da die Buchung nicht über CHECK24 vorgenommen wurde.

Bitte wenden Sie sich direkt an CarJet.

Beste Grüße
Nicole, CHECK24 Mietwagen

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

18-10-2023 um 13:39 Uhr


Problem ungelöst

0 / 10

Kundenservice Note

NEIN

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ausweichend

4
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