Sehr geehrte Damen und Herren,
mit meinem Schreiben (21 August) habe ich Sie aufgefordert, mir die Ware aus dem Kaufvertrag, bis spätestens zum 31.08.2019 zu liefern. Diese Frist ist bereits abgelaufen, ohne dass die Ware bei mir eingegangen ist.
Ich trete daher von dem oben benannten Kaufvertrag zurück und fordere Sie auf, den von mir gezahlten Kaufpreis in Höhe von bis spätestens zum 15 September 2019 auf das Bankkonto zu bezahlen.
Sollte innerhalb der Frist keine Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen, so werde ich meinen Anspruch mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen.
Mit freundlichen Grüßen,
***** ***** *****
07 September 2019
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Antwort von CHECK24
09-09-2019 um 13:54
Sehr geehrter Herr *****,
vielen Dank für Ihre Mitteilung und dem damit verbundenen Feedback.
Entschuldigen Sie die Verzögerung in der Abwicklung. Der Betrag wird Ihnen heute noch auf Ihre verwendete Zahlungsart erstattet.
Beste Grüße
Nadja, CHECK24 Shopping
Endgültige Einschätzung des Verbrauchers
12-09-2019 um 18:50
Problem gelöst
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